Anspruch weihnachtsgeld

3 Antworten

Nachdem Weihnachtsgeld sogar zurückgefordert werden kann wenn man im Folgequartal kündigt hast du keinen Anspruch drauf. Anders sähe es aus wenn es "nur" ein 13. Monatsgehalt wäre

Nee. Selbst wenn du erst im Januar oder Februar gehen würdest, müsstest du das Weihnachtsgeld zurückzahlen. Bis 31. März des nächsten Jahres muss man im Betrieb bleiben.

Nein...wie denn auch??