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Anspruch Resturlaub

Frage von hudelmax hudelmax

Hallo,

wie berechnet man den Anspruch auf Resturlaub nach Kündigung im zweiten Halbjahr, zum 31.10.. Urlaubsanspruch laut AV 30 Tage. Genommener Urlaub 4 Tage. Laut AV bei Kündigung 1/12 pro Monat.

Frage ist von meiner Seite nun ob: 20 Tage (gesetzlicher Mindesturlaub) + 10 (Tage aus AV) /12 * 10 (volle Monate) - 4 (Tage genommener Urlaub) = 20 + 8,33 -4 = 24,33 Tage

Oder ist es korrekt zusagen 30 /12*10 -4 = 21 Tage

Danke im Vorraus John

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von elch77 elch77

    21 ist richtig, so lange der AV selbst in Ordnung ist.

  • 1
    Antwort von parisien parisien

    21 tage ist richtig.

    Kommentar von hudelmax hudelmax

    Vielen Dank für die Antwort.

    Das bedeutet also, das ich durch den AV meinen Anspruch auf den kompletten gesetzlichen Mindesturlaub, der mir durch die Kündigung nach dem 30.06 entstehen würde wieder verliere, da mir der AV zwar mehr Urlaub zuspricht, dieser aber Anteilig verrechnet wird.

    Werde ich dadurch nicht vor dem Gesetz schlechter gestellt, bzw. muss die AV Klausel nicht nur auf die zusätzlichen 10 Tage angewandt werden?

    Das bedeutet doch auch folgendes: Kündigung zu Oktober, also 10 volle Monate. Annahme: 1) ges. Mindesturlaub 20 Tage (5 Tage Woche) Kündigung am 01.07 = voller Anspruch 20 Tage trotz Klausel. 2) AV mit Klausel 1/12 pro voller Monat 21 Tage Urlaub Kündigung am 01.07 = 21/12*10 = 15,75 Tage???

    Gruß & vielen Dank!

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