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Anspruch nach Kündigung auf Überstunden ?

Frage von user962 user962

Hallo ihr lieben,

ich habe vor ca. 2 Monaten bei meinen alten Arbeitgeber gekündigt

die Kündigung;

"""Sehr geehrte Frau XYZ, hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristlos mit Wirkung zum 29.07.2009 und verweise auf nachfolgend aufgeführte Begründungen. Der Hauptgrund besteht aus den systematisch schlechten Behandlungen und den permanenten Demütigungen, die ich durch Herrn XYZ erleiden muss. Diese halte ich nicht mehr aus. Seine Verhaltensweisen können Ihnen auch durch andere Mitarbeiter bestätigt werden. Diese Umstände haben dazu geführt, dass ich mich in ärztliche Behandlung begeben musste. § 626 BGB Desweiteren liegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Meine vertraglich geregelte monatliche Arbeitszeit beträgt 160 Stunden, jedoch bin ich in der Personalplanung mit 192 Stunden vorgesehen. Für mich entstehen de facto 32 Überstunden [ allein in einem Monat], aufgeführt ist diese Zeit jedoch als normale Arbeitszeit. Regulär endet das Beschäftigungsverhältnis zum 15.08.2009, daher verzichte ich auf folgenden Urlaubsanspruch ab dem 29.07.2009 Außerdem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sowie um Rücksendung der zurzeit noch bei Ihnen verbliebenen Unterlagen an mich."".

Meine Frage; ist es möglich die Überstunden Rückwirkend bezahlt zu bekommen ??? Danke

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von christin2701 christin2701

    Ich denke, da bist du ein bisschen zu spät dran. Das hättest Du früher geltend machen müssen. Nun ist es zu spät, vermute ich.

    Ein Arbeitsgerichtsprozess dauert nicht sehr lange - ca. 3 Monate. Du brauchst auch keinen Anwalt und kannst Dich selbst vertreten. Aber wie gesagt, ich glaube, dass hättest du früher geltend machen müssen.

    Kommentar von user962 user962user962

    Hey Christin wenn würde ich das über die Gewerkschaft machen

    Kommentar von user962 user962user962

    Hey Christin wenn würde ich das über die Gewerkschaft machen

    Kommentar von christin2701 christin2701

    Die können dir dann auch genau sagen, ob deine frist schon abgelaufen ist.

  • 2
    Antwort von fropfen fropfen

    mit einem LANGEM arbeitsgerichtkampf, ja. aber meist lohnt der aufwand nicht, weil AG mehr geld u geduld für sowas hat

    Kommentar von fropfen fropfenfropfen

    das kann JAHRE dauern

  • 1
    Antwort von groovie groovie

    ich würde sagen, das kommt auf deinen vertrag drauf an.

  • 1
    Antwort von user962 user962

    Ca. 133 Überstunden sind noch offen !

  • 0
    Antwort von aschaub aschaub

    Hast Du irgendeinen Nachweis, dass Du in der Personalplanung mit 192 Stunden stehst? Wenn nicht, sieht es nicht gut aus. Überstunden müssen angeordnet sein und dann abgezeichnet werden. Wenn Du das nicht belegen kannst sind Deine Chancen nicht gut. Es sei denn, Deine Ex-Kollegen sind bereit für Dich auszusagen, was aber wohl keiner machen wird der dort noch sein Geld verdient.

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