Also folgende Situation. Ich bin 22 habe eine Ausbildung zur Sozialassistetin gemacht und finde keine Arbeit. Jetzt möchte ich in eine eigene Wohung ziehen ,die sich aber bei meinen Eltern im Haus befindet. Habe ich Anspruch auf Wohngeld wenn ich einen 350 Euro Minijob habe? Ich weiß nicht weiter. Meine Eltern verlangen 250 Euro für Nebenkosten.
Antworten (8)
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sonnex2sonnex2
Ich denke schon...Laß Dir von Deinen Eltern einen Mietvertrag und NK-Aufstellung geben und gehe damit zum Wohnamt.
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pickenpacknanypickenpacknany
wenn deine eltern im gleichen haus wohnen, wieso lebst du dann nicht bei denen. DAs wäre zumindest das klügste, wenn man sich noch keine eigene wohnung leisten kann. Lg
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Hoppel1961Hoppel1961
Ein Anspruch auf Wohngeld dürfte kaum vorhanden sein, da 1. Dein Einkommen nicht ausreicht, um das erforderliche Mindesteinkommen zu erreichen und 2. ein Mietsvertrag mit den Eltern im gleichen Haus immer sehr problematisch ist und nur in den seltensten Fällen anerkannt wird.
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Katara64Katara64
Geh zum Wohnungsamt und stell einen Antrag auf Wohngeld. Laß Dir von Deinen Eltern schriftlich geben, wieviel Du wofür bezahlst und reich das mit dem Antrag ein. Die berechnen, ob Du Anspruch hast!
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VanyuVanyu
Deine Eltern werden eine Wisch ausfüllen müssen was du zu bezahlen hast. Dann ist das kein Problem;-)
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ErsterSchneeErsterSchnee
Nein, Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld. Und selbst wenn Du etwas kriegen würdest - mit Deinen 350 Euro aus dem Minijob wirst Du niemals einen Monat überstehen mit Essen, Kleidung, Telefon usw. Das reicht vorne und hinten nicht - gerade bei Deinen Ansprüchen.
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NoergelixNoergelix
Da brauchst Du einen Mietvertrag, in dem es fest geregelt ist, wieviel Miete für welche Wohnfläche berechnet wird, Nebenkostenabrechnung, Nebenkosten laufend, Einkommensnachweis und damit ab zum Sozialamt, Stelle für Wohngeldangelegenheiten. Soviel steht aber fest, deine Eltern werden es mit dem Finanzamt abrechnen müssen, denn das sind Einkünfte aus Miete/Pacht, wofür das Amt dann Abzüge berechnet.
Genau deshalb wurde die U25 Regelung eingeführt, damit man so nicht mehr betrügen kann.
Uuups- die U25-Regelung hatte ich vergessen, stimmt ja! Aber gleich Betrug zu unterstellen ist etwas heftig...
Richtig, mit solchen Äußerungen sollte man sehr vorsichtig umgehen... Letztlich kommt es auch noch auf die jeweiligen Beweggründe an...und dazu kann sich wohl kaum jemand hier ein Urteil erlauben. Hier geht es nur um Eventuallitäten...