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Anspruch auf Wohngeld/Kinderzuschlag

Frage von cocoma cocoma

Also ich muß da mal was für eine Freundin von mir rausfinden und zwar ist sie gerade Arbeitslos, bekommt zur Zeit Leistungen von der ARGE, ist alleinerziehend und wohnt mit ihrem Kind in einer Wohnung. Nun kauft der Vater von ihr eine Doppelhaushälfte, die grad gebaut wird und 2010 fertig ist. Sie kann dann mit einziehen, muß aber 300€ Miete zahlen, also etwas weniger wie sie jetzt bezahlt.

Nun hat sie schlaflose Nächte, weil sie nicht weiß ob sie bis dahin eine Teilzeit Beschäftigung findet. Wenn ja, hat sie dann noch Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag oder nicht? Und wenn sie keine Arbeit findet, bekommt sie dann Ärger mit der Arge, obwohl die Miete weniger sein wird, als wie sie jetzt bezahlt?

Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend! Danke schon mal für die Antworten.

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Antworten (4)

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    Antwort von clementine52 clementine52

    also,wenn deine freundin eine teilzeitbeschäftigung bekommt,aber trotzdem noch harz IV bekommt,kriegt sie kein wohngeld und keinen kindergeldzuschlag,wenn sie eine teilzeitbeschäftigung hat,verdient sie ja nicht so viel,dass sie davon miete,lebensunterhalt usw.bezahlen kann.also bleibt sie bei der arge.

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    Antwort von keiko42 keiko42

    Hi,

    also generell darf auch der eigene Elternteil als Vermieter fungieren, natürlich muss ein ordentlicher Mietvertrag vorgelegt werden.

    Dann wird das Ganze neu berechnet, ist in den Leistungen von der Arge schon Mietgeld berücksichtigt, bekommst du kein Wohngeld extra

    Der Kinderzuschlag sollte aber bleiben, da du ja dein Kind behältst:-))

    Hoffe das ist nicht zu verwirrend..

    keiko42

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    Antwort von elaelaela elaelaela

    ki zuschlag kann sie vergessen sie muß in einem bestimmten level d.einkommens liegen,sie verdient zu wenig um anspruch zu haben

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    Antwort von cobrix cobrix

    Ich weiss nicht ob es problematisch werden könnte da sie im Haus des Vaters wohnt und der dann eventuell dafür belangt werden kann für sie zu zahlen.

    Kommentar von cocoma cocoma

    Warum sollte er für sie zahlen, sie hat dann ja auch ihren eigenen Haushalt und muß ja auch ganz normal Miete bezahlen. Sie Mieter, der Vater Vermieter.

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