Hallo an alle Sozialrechtskundigen !
Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.
Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.
Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !
Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.
Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55
VIELEN DANK !!! Damit hast du mir schon sehr geholfen !
So weiß ich schon mal, dass ich beim Wohngeldamt am besten gleich einen "Lastenzuschuss" anspreche !
Irritierend finde ich nur den letzten Satz im dritten Absatz:
Welche "finanzielle Belastung durch die Wohnungsfinanzierung" ist denn sonst gemeint, wenn nicht die Instandhaltung ?
Ich will mir ja keinen Whirlpool oder sonstigen Luxus einbauen, sondern brauche z.B. dringend jede Menge Holzschutz für die alten Balken, Farbe für Fenster, Türen und Wände, Lehm für das alte bröckelnde Fachwerk und ein Stück Mauer ist aus dem Fundament rausgebrochen - das sind also alles Maßnahmen, die einem Verfall entgegenwirken. Das kann ich auch arbeitsmäßig unmöglich alles alleine bewältigen weil ich im Rolli unterwegs bin, muss also weitgehend auch die Arbeitsleistung bezahlen können.
Ansonsten kann ich mir unter einer finanziellen Belastung durch die Wohnungsfinanzierung auch Garnichts vorstellen...!?!
Die Antwort von @GerdausBerlin ist nicht zu toppen. DH!
@veritas55
Unter "finanzieller Belastung durch Wohnungsfinanzierung" sind z. B. Kreditraten gemeint. Daher kommt der Lastenzuschuss für dich wohl nicht in Frage. Aber auch daran hat Gerd gedacht und deshalb das SGB II zitiert.
Sorry, veritas55, entgegen meiner Behauptung kann bei der Berechnung der Höhe des Lastenzuschusses auch ein pauschaler Anteil für Instandhaltung und Betriebskosten enthalten sein, nämlich 20,- € pro m² im Jahr:
WGG § 10 Belastung "(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln."
Wohngeldverordnung (WoGV) http://www.gesetze-im-internet.de/wogv/BJNR020650971.html
"§ 13 Belastung aus der Bewirtschaftung (1) Als Belastung aus der Bewirtschaftung sind Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne die Heizkosten und Verwaltungskosten auszuweisen. (2) Als Instandhaltungs- und Betriebskosten sind im Jahr 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und je Quadratmeter Nutzfläche der Geschäftsräume sowie die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Als Verwaltungskosten sind die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung an einen Dritten für die Verwaltung geleisteten Beträge anzusetzen. Über die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge hinaus dürfen Bewirtschaftungskosten nicht angesetzt werden."
Weitere interessierende §§ aus dieser Verordnung zum Wohngeld:
§ 12 Belastung aus dem Kapitaldienst
§ 14 Nutzungsentgelte und Wärmelieferungskosten
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke dir nochmal für deine ausführliche Antwort - damit kann ich schon eine Menge anfangen und das ermutigt mich sehr, den Antrag in Angriff zu nehmen !