Hat meine Familie Anspruch auf Wohngeld für unser Einfamilienhaus? Im Haushalt leben 2 Familien, also meine Eltern mit mir und meinen Geschwistern und dann noch einmal meine Großeltern, insgesamt 8 Personen. Danke
Antworten (7)
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FraenkiboiFraenkiboi
ja !kommt auf euer EInkommen als Familie an aber Grundsätzlich ja und die Heizkosten auch....
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Hoppel1961Hoppel1961
Die Frage ist, ob beide Familien zusammenleben, also ob die Wohnräume beider Familien räumlich voneinander abgetrennt sind (z.B. eigene Haustür usw.) oder nicht. Sind sie es, so kann jede Familie für sich einen Antrag stellen und alles weitere richtet sich nach den normalen Voraussetzungen für einen Anspruch. Sind die Räume nicht getrennt, würde für beide Familien ein einziger Antrag gestellt werden müssen, bei dem dann aber auch das Einkommen aller im Haus wohnenden Personen zu berücksichtigen ist. Egal, was nun der Fall ist - ob dann tatsächlich Lastenzuschuß bzw. Wohngeld gezahlt wird, kann ich anhand der wenigen Angaben nicht einschätzen.
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Gulli1969Gulli1969
Solange das Haus abbezahlt wird gibt es wahrscheinlich einen Anspruch. Sollte das Haus gemietet sein ebenso. Zumindest grob überprüfen kannst du es unter http://www.wohngeldrechner.nrw.de
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almmichelalmmichel
Für Besitzer einens Eigenheimes gäbe es den sogenannten Lastenzuschuss. Frag am Besten da nach wo auch Wohngeld beantragt wird.
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stefvolstefvol
na so einfach ist das nicht. Wenn euch ein Teil des Hauses gehört und ihr dafür noch die Finanzierung nachweisbar abstottern müsst, das objekt zudem keine Luxusvilla mit goldenen Wasserhähnen und auch kein von der Normgröße abweichende Bude ist, dann eventuell besteht ein Anspruch. Dazu alle unterlagen mit zum Amt und dort beraten lassen.
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Hoppel1961Hoppel1961 Selten eine so erfrischend falsche Antwort gelesen. Weder die Größe noch die Ausstattung eines Hauses haben irgendwas mit dem Anspruch auf Lastenzuschuß zu tun.
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rotiusrotius
ihr habt den anspruch, der bei 8personen geregelt ist...entspricht ein einfamilienhaus der vorgebenen wohnfläche, ist das wohl kein problem.aber fragt halt beim amt nach
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Hoppel1961Hoppel1961 Die Wohnfläche hat nichts, aber auch gar nichts mit Wohngeld oder Lastenzsuchuß zu tun.
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mialenamialena
unter Umständen ja, eine richtige Beratung bekommst Du bei der Verbraucherzentrale
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toedti2000toedti2000 was soll denn da die Verbraucherzentrale? Beim Amt einen Antrag stellen und schauen, was passiert...
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Auch wenn keine Kreditrückzahlungen für das Haus mehr erfolgen besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Lastenzuschuß.