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Anspruch auf Wohngeld bei einem Einfamilienhaus?

Frage von Shaileen Shaileen

Hat meine Familie Anspruch auf Wohngeld für unser Einfamilienhaus? Im Haushalt leben 2 Familien, also meine Eltern mit mir und meinen Geschwistern und dann noch einmal meine Großeltern, insgesamt 8 Personen. Danke

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Antworten (7)

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    Antwort von Fraenkiboi Fraenkiboi

    ja !kommt auf euer EInkommen als Familie an aber Grundsätzlich ja und die Heizkosten auch....

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Die Frage ist, ob beide Familien zusammenleben, also ob die Wohnräume beider Familien räumlich voneinander abgetrennt sind (z.B. eigene Haustür usw.) oder nicht. Sind sie es, so kann jede Familie für sich einen Antrag stellen und alles weitere richtet sich nach den normalen Voraussetzungen für einen Anspruch. Sind die Räume nicht getrennt, würde für beide Familien ein einziger Antrag gestellt werden müssen, bei dem dann aber auch das Einkommen aller im Haus wohnenden Personen zu berücksichtigen ist. Egal, was nun der Fall ist - ob dann tatsächlich Lastenzuschuß bzw. Wohngeld gezahlt wird, kann ich anhand der wenigen Angaben nicht einschätzen.

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    Antwort von Gulli1969 Gulli1969

    Solange das Haus abbezahlt wird gibt es wahrscheinlich einen Anspruch. Sollte das Haus gemietet sein ebenso. Zumindest grob überprüfen kannst du es unter http://www.wohngeldrechner.nrw.de

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Auch wenn keine Kreditrückzahlungen für das Haus mehr erfolgen besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Lastenzuschuß.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Für Besitzer einens Eigenheimes gäbe es den sogenannten Lastenzuschuss. Frag am Besten da nach wo auch Wohngeld beantragt wird.

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    Antwort von stefvol stefvol

    na so einfach ist das nicht. Wenn euch ein Teil des Hauses gehört und ihr dafür noch die Finanzierung nachweisbar abstottern müsst, das objekt zudem keine Luxusvilla mit goldenen Wasserhähnen und auch kein von der Normgröße abweichende Bude ist, dann eventuell besteht ein Anspruch. Dazu alle unterlagen mit zum Amt und dort beraten lassen.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Selten eine so erfrischend falsche Antwort gelesen. Weder die Größe noch die Ausstattung eines Hauses haben irgendwas mit dem Anspruch auf Lastenzuschuß zu tun.

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    Antwort von rotius rotius

    ihr habt den anspruch, der bei 8personen geregelt ist...entspricht ein einfamilienhaus der vorgebenen wohnfläche, ist das wohl kein problem.aber fragt halt beim amt nach

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Die Wohnfläche hat nichts, aber auch gar nichts mit Wohngeld oder Lastenzsuchuß zu tun.

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    Antwort von mialena mialena

    unter Umständen ja, eine richtige Beratung bekommst Du bei der Verbraucherzentrale

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    was soll denn da die Verbraucherzentrale? Beim Amt einen Antrag stellen und schauen, was passiert...

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