Ich bin 17 Jahre alt und werde im März 18. In 2 jahen habe ich meine schule fertig aber ich würde gerne jetzt hause ausziehen da ich nur probleme zuhause habe. Mein freund fängt jetzt im august seine ausbildung an. ich würde gerne wissen ab wann man wohngeld, ausbildungshilfe, Bafög oder Sozialhilfe beantragen kann.? kann ich das schon beantragen oder muss mein freund das machen?
anspruch auf wohngeld, ausbildungshilfe, Bafög oder Sozialhilfe.
Antworten (4)
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glaubeesnichtglaubeesnicht
Du kannst in "betreutest Wohnen" ziehen, fallls das Jugendamt das für notwendig erachtet!
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DannielOceanDannielOcean
Für all diese Fragen ist dein Bürgeramt zuständig. Hier bekommst du nur gefährliches Halbwissen. Bei deinem Bürgeramt kannst du das alles erfragen und es dauert max 1h. Dann weißt du alles, was du wissen wolltest.
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DilithiumDilithium
So einfach ist das nicht. Du mußt schon große Probleme haben zu Hause, nicht nur das, was man als Teeny eben so hat. Wenn die Arge für alle, die nicht mehr mit den Erwartungen Ihrer Eltern klar kommen, die Kosten übernehmen würde, gäbe es nicht ein Gesetz, in dem steht, dass das erst ab 25 Jahre geht. Unter 18 geht im Übrigen gar nichts. Ausbildungsbeihilfe / Bafög kanst Du bekommen, wenn Deine Eltern unter der Einkommensgrenze liegen.
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Blutengel6Blutengel6
jeder kann einen Antrag stellen, einfach versuchen. Ob das bei Freundschaften zu dem Partizipierten Kreis zähl, weiß ich nicht.
Meine mutter erhält Arbeitslosengeld 2 und mein vater hat eine eigene Firma.. Die Mutter von meinem Freund erhält das selbe was meine mutter erhält.. ich habe gelesen das man die ausbildungsbeihilfe erst dann beantragen kann die ausbildungsstelle weit von dem Zuhause weg ist und man sich dann eine wohnung holen muss..