Das ist wieder so eine Frage, für die man eigentlich mehr Infos braucht. Dein Bruder und Du (wenn Du noch nicht 21 Jahre alt bist und selbst über ein eigenes Einkommen verfügst, mit dem Du Deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst) haben Anspruch auf Halbwaisenrente, also nehmt zu dem Termin eure Kindergeldbewilligung und Nachweise über Dein eigenes Einkommen mit. Deine Mutter hat natürlich Anspruch auf Witwenrente und dies solange, bis Sie entweder neu heiratet oder stirbt. Die Renten werden nicht gegeneinander aufgerechnet, weil sie aufgrund einer unterschiedlichen Rechtslage gezahlt werden. Wenn die BG den Tod Deines Vaters als "berufsbedingt" enerkannt hat, stellt Deine Mutter auch dort einen Antrag auf Witwenrente.
Beachten müßt Ihr letztlich wenig, weil z.B. die gesetzlichen Renten sich am Alter der Kinder orientiert und nur zeitlich befristet gezahlt wird. Dies steht aber auch im Bewilligungsbescheid mit drin. Maßgeblich für die Zahlung der Rente an Deine Mutter ist nicht, wieviel sie selbst verdient, sondern allein, dass Dein Vater entsprechende Einzahlungen an die Sozial- und Rentenversicherung entrichtet hat. Alle Renten sind als Einkommen nur dann relevant, falls einer von Euch Leistungen von einem Amt haben möchte (z.B. Wohngeld) oder bei der Arge einen Antrag auf Leistungen stellt. Dann werden natürlich alle Einkünfte (bisher außer der BG-Rente) angerechnet und soweit ihr Nachzahlungen bekommen habt und diese dann noch vorhanden sind, müßtet ihr dieses als Vermögen einsetzen.
Aus eigener Erfahrung mit der (damals noch) so genannten LVA weiß ich, dass die Antragstellung einfach ist, wenn Dein verstorbener Vater bereits eine Kontenklärung durchgeführt hat. Dies ist aber auch nur maßgeblich, falls es ungeklärte Zeiträume z.B. durch Arbeitslosigkeit, Arbeit im Ausland usw.) über die Höhe der gezahlten Beiträge gibt. Obwohl Renten eigentlich erst ab Antragstellung gewährt werden dürfen, gilt für diese beiden Rentenarten eine Art Ausnahmeregel, so dass diese Renten in der Regel rückwirkend ab dem Tag des Todes Deines Vaters gezahlt werden. Mitnehmen zu dem Termin würde ich eine (beglaubigte) Kopie der Sterbeurkunde und, falls ihr das habt, das Familienstammbuch, wo der Tod ebenfalls verzeichnet worden sein müßte. Beglaubigen kann die Kopie z.B. auch die Schule Deines jüngeren Bruders, so dass Ihr nicht dafür extra zahlen müßt.
Falls die Zeit vor dem Termin noch reicht, würde ich auch den für meinen Wohnbereich zuständigen Rentenberater aufsuchen und mich beraten lassen (findest Du in der Regel im Telefonbuch oder frage bei der Stadtverwaltung nach). Meine letzte Rentenbeantragung ist leider schon etwas länger her, so dass diese Infos ggfls. heute nicht mehr ganz aktuell sind. Der Weg der Rentenantragstellung stimmt aber dennoch so wie beschrieben.
Also ich bin 25 mein Bruder 24 und in der Ausbildung.
Meine Mom ist über 45 und müsste daher die gr0ße Witwenrente bekommen die meines Wissens nach unbegrenzt lange gewährt wird es sei denn sie heiratet.
Bedeutet das ihr steht die Rente der berufsgenossenschaft (anerkannter Berufsunfall) und die der Rentenkasse zu und bei beiden wird die jeweisl andere nicht angerechnet?
Ja, meiner Kenntnis nach werden die Renten nicht gegeneinander auf-/angerechnet. Bitte Deinen Bruder noch einen Nacheis über die Höhe seines Ausbildungsbehaltes mitzunehmen. Allenfals er könnte noch Anspruch auf eine Halbwaisenrente haben. Zur Sicherheit kannst Du aber auch im Internet einmal unter Berufsgenossenschaft (von welchem Bereich, dss mußt Du dazuschreiben, weiß ich ja nicht oder auf der Seite der LVA nach. Du könntest auch mal mit folgenden Worten googeln: Rentenaufrechnung, Rentenverrechnung, BG-Rente auf Witwenrente anrechenbar? Ich würde das ja jetzt noch machen, aber ich bekomme gleich Besuch. Sorry!
Es gibt Höchstgrenzen, für beide Renten zusammen gerechnet.
Vielen Dank für den Hinweis! Mein Hauptgebiet ist Sozialrecht, Erfahrungen mit Renten habe ich nur durch Briefwechsel mit der BG, der "früher" gezahlten Renten bzw. im Rahmen meiner Betreuungen.