Welches ALG kann ich beziehen wenn ich nach 2 Jahren Berufsausbildung aufhöre?

Wenn du nach 2 Jahren aufhörst gehört dir ordentlich was vor den Kopf gekloppt! Mach bloss deine Lehre zuende. Wer selber kündigt bekommt sowas von "NIX" vom Amt.
Wie aufhören? Kündigen? Würde ja die Ausbildung beeenden....
wenn du noch nichts gearbeitet hast, bekommst du auch nichts
da müsstest du dann bei deinen Eltern anfragen
genau,wenn du unter 25 bist und noch zu hause wohnst,müssen deine eltern für dich aufkommen und du hast auch keinen anspruch auf hartz4
genau,wenn du unter 25 bist und noch zu hause wohnst,müssen deine eltern für dich aufkommen und du hast auch keinen anspruch auf hartz4

Theoretisch ALG II, aber das wird zu wenig sein... das ist dann der durschnittliche gesamtverdienst und davn dann ich glaub aktuell 63%. Wenn du nicht eine Wahnsinnig gute Ausbildungsvergütung hattest dann ist das unter dem Hartz4 Satz...
SonOfDarkness am 17. August 2009 10:31 Ah, ich mein natürlich "Theoretisch ALG I"

erstmal eine sperre.und da der ausbildungslohn nicht sonderlich hoch ist,alg 1,weniger wie bei harz 4
Falls Du wirklich 2 volle Jahre mit bezügen ne sozialversicherungspflichtige Ausbildung gemacht hast, hättest Du auch Anspruch auf ALG I -allerdings müsstest Du wohl ergänzend Wohngeld oder ALG II beantragen. Und dafür bist Du wahrscheinlich zu jung. Dh. deine Eltern dürfen für dich löhnen!
Nur wirst Du erstmal gesperrt, wenn DU selbst kündigst!

@biggie55 stimmt das hatte ich überlesen.
Was genau heißt aufhören? Also wenn du selbst kündigst dann gibts glaub 3 Monate sperre.

Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Ausbildung beendet wurde. Bei vorzeitiger Kündigung, -bzw. bei Kündigung (Rauswurf) durch Eigenverschulden, gibt es ersteinmal eine Sperre.
Bei Ablauf der Lehrzeit, kann man das ALG2 beantragen.
LG: Christian

Für dich kann folglich ALG II/Sozialgeld beantragt werden, sofern dein Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist!
ABER, da du deine Lehrstelle eigenverantwortlich abgebrochen hast droht eine Sperre, es sei denn du hast eine plausible Begründung.

Kann ALG II/Sozialgeld beantragen werden, sofern dein Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist.
Aber da du eigenverantwortlich deine Lehre abgebrochen hast, wird von der ARGE erst einmal eine Sperre aktiviert, es sei denn du kannst eine plausible Begründung für deinen Abruch der Lehre vortragen??