gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Anspruch auf welches ALG?

gefragt von hablaishablais am 17.08.2009 um 10:26 Uhr

Welches ALG kann ich beziehen wenn ich nach 2 Jahren Berufsausbildung aufhöre?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

geld (22326)
job (3780)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 17. August 2009 10:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du nach 2 Jahren aufhörst gehört dir ordentlich was vor den Kopf gekloppt! Mach bloss deine Lehre zuende. Wer selber kündigt bekommt sowas von "NIX" vom Amt.


Hippokrates
beantwortet von Hippokrates am 17. August 2009 10:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie aufhören? Kündigen? Würde ja die Ausbildung beeenden....


anonym
beantwortet von newcomer am 17. August 2009 10:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du noch nichts gearbeitet hast, bekommst du auch nichts

Kommentar von newcomer am 17. August 2009 10:28

da müsstest du dann bei deinen Eltern anfragen

Kommentar von rotius am 17. August 2009 10:30

genau,wenn du unter 25 bist und noch zu hause wohnst,müssen deine eltern für dich aufkommen und du hast auch keinen anspruch auf hartz4

Kommentar von rotius am 17. August 2009 10:30

genau,wenn du unter 25 bist und noch zu hause wohnst,müssen deine eltern für dich aufkommen und du hast auch keinen anspruch auf hartz4


anonym
beantwortet von rotius am 17. August 2009 10:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ehm ich glaube gar keins


SonOfDarkness
beantwortet von SonOfDarkness am 17. August 2009 10:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Theoretisch ALG II, aber das wird zu wenig sein... das ist dann der durschnittliche gesamtverdienst und davn dann ich glaub aktuell 63%. Wenn du nicht eine Wahnsinnig gute Ausbildungsvergütung hattest dann ist das unter dem Hartz4 Satz...

Kommentar von 3b2648b569a3a72586c533d7ded9bd85smallSonOfDarkness am 17. August 2009 10:31

Ah, ich mein natürlich "Theoretisch ALG I"


biggie55
beantwortet von biggie55 am 17. August 2009 10:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erstmal eine sperre.und da der ausbildungslohn nicht sonderlich hoch ist,alg 1,weniger wie bei harz 4


anonym
beantwortet von docbde am 17. August 2009 10:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Falls Du wirklich 2 volle Jahre mit bezügen ne sozialversicherungspflichtige Ausbildung gemacht hast, hättest Du auch Anspruch auf ALG I -allerdings müsstest Du wohl ergänzend Wohngeld oder ALG II beantragen. Und dafür bist Du wahrscheinlich zu jung. Dh. deine Eltern dürfen für dich löhnen!

Nur wirst Du erstmal gesperrt, wenn DU selbst kündigst!


SonOfDarkness
beantwortet von SonOfDarkness am 17. August 2009 10:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

@biggie55 stimmt das hatte ich überlesen.

Was genau heißt aufhören? Also wenn du selbst kündigst dann gibts glaub 3 Monate sperre.


IlonaSch
beantwortet von IlonaSch am 17. August 2009 10:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Ausbildung beendet wurde. Bei vorzeitiger Kündigung, -bzw. bei Kündigung (Rauswurf) durch Eigenverschulden, gibt es ersteinmal eine Sperre.

Bei Ablauf der Lehrzeit, kann man das ALG2 beantragen.

LG: Christian


elenore
beantwortet von elenore am 17. August 2009 10:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für dich kann folglich ALG II/Sozialgeld beantragt werden, sofern dein Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist!

ABER, da du deine Lehrstelle eigenverantwortlich abgebrochen hast droht eine Sperre, es sei denn du hast eine plausible Begründung.


elenore
beantwortet von elenore am 17. August 2009 10:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann ALG II/Sozialgeld beantragen werden, sofern dein Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist.

Aber da du eigenverantwortlich deine Lehre abgebrochen hast, wird von der ARGE erst einmal eine Sperre aktiviert, es sei denn du kannst eine plausible Begründung für deinen Abruch der Lehre vortragen??


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Anspruch auf altes ALG I nach neuem Job?

    Anspruch auf Zuschuss bei 400€ - job???

    Der beste Job




Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.