Hallo,
wenn im Vertrag steht, dass man "bis zu 50% vom Bruttogehalt" als Weihnachtsgeld bekommt, und man betriebsbedingt zum 30.04 eines Jahres gekündigt wird, hat man anteiliges Anspruch auf Weihnachtsgeld für das aktuelle Jahr, wie für anteiliges Urlaubsgeld?
Weitere Frage: wenn in den letzten 2 Jahre kein Weihnachtsgeld aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage kein Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde, und man den Anspruch bei der Kündigung geltend machen will, geht das noch 2 Jahre rückwirkend (für 2008 und 2009) oder gibt es einen maximalen Zeitraum für die Gültigkeit des Anspruchs?
Danke im Voraus für die Antwort!
Der Anspruch ist an keiner Bedingung in der Firma geknüpft. Wann verliert man den Anspruch, wenn man nicht danach fragt? Hat man anteilig Recht auf diesem Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung zum o.g. Zeitpunkt?
Wenn - was ich absolut nicht glauben kann - vertraglich ein Weihnachtsgeldanspruch "BIS zu 50% vom Bruttogehalt" vereinbart wurde, ohne dass hieran irgendwelche Bedingungen geknuepfgt wurden, dann hat man auch einen Anspruch auf "BIS zu 50% vom Bruttogehalt". 1 Cent wuerde dieser Definition bereits entsprechen, den musst du dann aber auch bekommen.
Sie haben keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Peter Kleinsorge