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Anspruch auf Weihnachtsgeld bei einer betriebsbedingten Kündigung

Frage von sanbrasil sanbrasil

Hallo,

wenn im Vertrag steht, dass man "bis zu 50% vom Bruttogehalt" als Weihnachtsgeld bekommt, und man betriebsbedingt zum 30.04 eines Jahres gekündigt wird, hat man anteiliges Anspruch auf Weihnachtsgeld für das aktuelle Jahr, wie für anteiliges Urlaubsgeld?

Weitere Frage: wenn in den letzten 2 Jahre kein Weihnachtsgeld aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage kein Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde, und man den Anspruch bei der Kündigung geltend machen will, geht das noch 2 Jahre rückwirkend (für 2008 und 2009) oder gibt es einen maximalen Zeitraum für die Gültigkeit des Anspruchs?

Danke im Voraus für die Antwort!

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie schreiben dass in Ihrem Vertrag steht, dass Sie bis zu 50% vom Bruttogehalt als weihnachtsgeld bekommen können.

    Es ist sehr wahrscheinlich dass die Zahlung von Weihnachtsgeld an Bedingungen geknüpft ist. Eine Bedingung könnte sein dass die Firma ein "definiertes" Ergebnis erzielt hat.

    Aus dem bisher geschilderten lässt sich kein einklagbarer Anspruch ableiten.

    Ist Ihr Arbeitgeber tarifgebunden? Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, könnte ein Anspruch auf Weihnachtsgeld auf Grund einer Betriebsvereinbarung oder eines anwendbaren Tarifvertrages bestehen.

    Falls weder eine Betriebsvereinbarung noch ein Tarifvertrag anwendbar sind haben Sie keine Chance einen Weihnachtsgeldanspruch einzuklagen.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von sanbrasil sanbrasilsanbrasil

    Der Anspruch ist an keiner Bedingung in der Firma geknüpft. Wann verliert man den Anspruch, wenn man nicht danach fragt? Hat man anteilig Recht auf diesem Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung zum o.g. Zeitpunkt?

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Wenn - was ich absolut nicht glauben kann - vertraglich ein Weihnachtsgeldanspruch "BIS zu 50% vom Bruttogehalt" vereinbart wurde, ohne dass hieran irgendwelche Bedingungen geknuepfgt wurden, dann hat man auch einen Anspruch auf "BIS zu 50% vom Bruttogehalt". 1 Cent wuerde dieser Definition bereits entsprechen, den musst du dann aber auch bekommen.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Sie haben keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Peter Kleinsorge

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    Antwort von tigerjuwel tigerjuwel

    wenn ich es richtig verstehe, bist sauer auf deinen arbeitgeber und willst noch möglichst viel rausholen, oder??? da bist mit solchen dingen auf dem holzweg, als tip aber, betriebsbedingt gekündigt werden kann nicht jeder x-beliebige mitarbeiter, vielleicht findest du da einen ansatz

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    Antwort von tigerjuwel tigerjuwel

    anspruch auf weihnachtsgeld besteht nur dann, wenn es vertraglich garantiert ist. es gibt zwar sowas wie ein gewohnheitsanspruch, aber der greift schon nicht mehr, da du die letzten zwei jahre schon keines mehr bekommen hast.

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    Antwort von gri1su gri1su

    In der Regel sind Weihnachts- und Urlaubsgeld freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auf die es keinerlei Anspruch gibt. Schau genau nach, wie es in Deinem Arbeitsvertrag oder auch in Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

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