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Anspruch auf Verzugszinsen bei fehlender Kaufpreisrückerstattung durch einen Internethändler?

Frage von KalalaKa636 KalalaKa636

Hallo Zusammen,

ich habe bei einem Online-Shop Waren bestellt, gezahlt habe ich mit der Kreditkarte. Einen Teil davon (Warenwert ca. 350 EUR) habe ich fristgerecht retourniert. Der Eingang der Retoure sowie der genannte Warenwert wurden am 14.01.2011 per E-Mail vom Händelr bestätigt. Der Betrag sollte meinem Kreditkartenkonto gut geschrieben werden, so hieß es weiter in der Mail und so ist es ja auch allgemein üblich.

Nun habe ich die Abrechung der Karte für den Monat Januar 2011 erhalten und es taucht lediglich die Belastung des Händlers auf, nicht jedoch die Rückerstattung. Mir entstehen dadurch Kosten, da die Abbuchung der Kreditkarte von meinem Konto ein ganz schönes Loch reissen wird.

Habe ich Anspruch auf Verzugszinsen, die ich taggenau beim Internethändler einfordern kann?

Danke schonmal für Eure Mühe.

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Antworten (1)

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    Antwort von uwgrechtsanwalt uwgrechtsanwalt

    Verzugszinsen setzen Verzug voraus. Wurde der Händler in Verzug gesetzt - z.B. durch Fristsetzung und Mahnung? Es gilt der Grundsatz, dass die Rückerstattung binnen 30 Tagen erfolgen sollte. Näheres ergibt sich nur aus dem Einzelfall.

    Fazit: Erst nach 30 Tagen nach dem Rücktritt macht es Sinn über Verzugszinsen etc. nachzudenken.

    Kommentar von KalalaKa636 KalalaKa636KalalaKa636

    Das hatte ich befürchtet. Ich hatte jedoch gehofft, dass sich bei solchen Online-Geschäften der Verzug daraus ergibt, dass der Anspruch auf die Rückerstattung bereits mit Bestätigung des Wareneingangs ausgelöst würde, da der Händler keinen Anspruch auf den zuviel gezahlten Betrag hat.

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