Hallo Zusammen,
ich habe bei einem Online-Shop Waren bestellt, gezahlt habe ich mit der Kreditkarte. Einen Teil davon (Warenwert ca. 350 EUR) habe ich fristgerecht retourniert. Der Eingang der Retoure sowie der genannte Warenwert wurden am 14.01.2011 per E-Mail vom Händelr bestätigt. Der Betrag sollte meinem Kreditkartenkonto gut geschrieben werden, so hieß es weiter in der Mail und so ist es ja auch allgemein üblich.
Nun habe ich die Abrechung der Karte für den Monat Januar 2011 erhalten und es taucht lediglich die Belastung des Händlers auf, nicht jedoch die Rückerstattung. Mir entstehen dadurch Kosten, da die Abbuchung der Kreditkarte von meinem Konto ein ganz schönes Loch reissen wird.
Habe ich Anspruch auf Verzugszinsen, die ich taggenau beim Internethändler einfordern kann?
Danke schonmal für Eure Mühe.
Das hatte ich befürchtet. Ich hatte jedoch gehofft, dass sich bei solchen Online-Geschäften der Verzug daraus ergibt, dass der Anspruch auf die Rückerstattung bereits mit Bestätigung des Wareneingangs ausgelöst würde, da der Händler keinen Anspruch auf den zuviel gezahlten Betrag hat.