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Anspruch auf Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld bei Kündigung zum 31.08

Frage von steffijj steffijj

Hallo,

hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall: Ich habe meinen Job fristgerecht zum 31.08 gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag steht: Sie erhalten je ein halbes Gehalt Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld. (weiter nichts) Habe ich dann bei meinem Ausscheiden vollen Anspruch aufs Urlaubsgeld (wird im Juli gezahlt) und habe ich auch Anspruch aufs Weihnachtsgeld? Falls ich nur anteiligen Anspruch aufs Urlaubsgeld habe, müsste ich auch anteiligen Anspruch aufs Weihnachtsgeld haben oder? Wär super wenn mir jemand helfen kann! Vielen Dank vorab!

lg Steffi

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Antworten (2)

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    Antwort von Roeschen001 Roeschen001

    Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht nicht. Dieser ergibt sich dann nur aus dem Arbeitsvertrag. Dazu müsste man wissen, wann Du angefangen hast. In der Regel wird Urlaubsgeld im Juni und Weihnachtsgeld im November gezahlt. Wenn Du am 1.1.2011 schon in der Firma beschäftigt warst, hättest Du Anspruch auf Urlaubsgeld anteilig. Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast Du nicht. Dieses wird im November gezahlt. Um dieses zu bekommen, müsstest Du im November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sein. Es gibt auch Unternehmen, bei denen muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn man innerhalb des I. Quartals des kommenden Jahres kündigt.

    Kommentar von steffijj steffijj

    ok, ich arbeite schon 1,5 jahre in der firma - also müsste ich auf jeden fall anteiligen anspruch auf urlaubsgeld haben wenn ich das richtig verstehe. hm...bin mir ned ganz sicher mit dem weihnachtsgeld- hab nämlich auch schon gelesen das es einem anteilig zusteht wenn man während des jahres ausscheidet. also rein logisch- würde es für mich sinn machen wenn urlaubsgeld nur anteilig dann eben auch weihnachtsgeld anteilig. hm...das von dem anspruch nur bei ungekündigten verhältnis müsste meiner meinung nach im vertrag stehen- tut es aber nicht...

    Kommentar von Roeschen001 Roeschen001Roeschen001

    Nein, Dir steht kein Weihnachtsgeld zu!!!! Dies sind und bleiben freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Das Weihnachtsgeld wird erst im November gezahlt. Da bist Du schon lange nicht mehr in der Firma. Wenn im Arbeitsvertrag darüber gar nichts steht, ist man erst recht darauf angewiesen, was der Chef freiwillig bereit ist, Dir zu bezahlen. Wenn mein Mann immer den Umschlag mit dem Scheck als Weihnachtsgeld erhält, kommt gleich ein Schreiben mit dazu, dass aus dieser Zahlung kein Rechtsanspruch für die kommenden Jahre besteht.

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    Antwort von IchTuDirWeh IchTuDirWeh

    also allgemein hast du meines wissens nach kein anspruch auf urlaubs- bzw weihnachtsgeld, aber wenn es so im abeitsvertrag festgehalten ist, hast du natürlich anspruch darauf. nur sollte der satz "Sie erhalten je ein halbes Gehalt Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld" vom arbeitgeber genauer definiert werden! wann du anspruch drauf hast etc..

    Kommentar von steffijj steffijj

    danke für die schnelle antwort...jap finde auch das das genauer definiert werden sollte...ist es aber leider nicht. deshalb wollte ich eben wissen was das dann bedeutet. wann steht schon drin- im juli & im november. aber es steht halt nix von anteilig dabei...

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