Hallo,
hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall: Ich habe meinen Job fristgerecht zum 31.08 gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag steht: Sie erhalten je ein halbes Gehalt Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld. (weiter nichts) Habe ich dann bei meinem Ausscheiden vollen Anspruch aufs Urlaubsgeld (wird im Juli gezahlt) und habe ich auch Anspruch aufs Weihnachtsgeld? Falls ich nur anteiligen Anspruch aufs Urlaubsgeld habe, müsste ich auch anteiligen Anspruch aufs Weihnachtsgeld haben oder? Wär super wenn mir jemand helfen kann! Vielen Dank vorab!
lg Steffi
ok, ich arbeite schon 1,5 jahre in der firma - also müsste ich auf jeden fall anteiligen anspruch auf urlaubsgeld haben wenn ich das richtig verstehe. hm...bin mir ned ganz sicher mit dem weihnachtsgeld- hab nämlich auch schon gelesen das es einem anteilig zusteht wenn man während des jahres ausscheidet. also rein logisch- würde es für mich sinn machen wenn urlaubsgeld nur anteilig dann eben auch weihnachtsgeld anteilig. hm...das von dem anspruch nur bei ungekündigten verhältnis müsste meiner meinung nach im vertrag stehen- tut es aber nicht...
Nein, Dir steht kein Weihnachtsgeld zu!!!! Dies sind und bleiben freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Das Weihnachtsgeld wird erst im November gezahlt. Da bist Du schon lange nicht mehr in der Firma. Wenn im Arbeitsvertrag darüber gar nichts steht, ist man erst recht darauf angewiesen, was der Chef freiwillig bereit ist, Dir zu bezahlen. Wenn mein Mann immer den Umschlag mit dem Scheck als Weihnachtsgeld erhält, kommt gleich ein Schreiben mit dazu, dass aus dieser Zahlung kein Rechtsanspruch für die kommenden Jahre besteht.