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Anspruch auf Urlaubsgeld bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Frage von nimoe1307 nimoe1307

Hallo! Mein Frauenarzt hat mir Ende April ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Hab ich dann Anspruch auf Urlaubsgeld? Dazu sei gesagt, dass ich vor dem Beschäftigungsverbot seit Mitte Januar im Krankenstand war. D. h. ich habe dieses Jahr gerade mal 2 Wochen gearbeitet. Danke für Eure Hilfe!

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Antworten (4)

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    Antwort von koch234 koch234

    Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit nicht zum Verfall bestehenden Anspruches auf Urlaubsgeld führt. Allerdings wird das Geld erst zur Zahlung fällig, wenn der Urlaub genommen oder aber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wird.

    >>>http://www.perspektive-mittelstand.de/BAG-Anspruch-auf-Urlaubsgeld-verfaellt-bei...

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    Antwort von Stephi585 Stephi585

    @lola25: das ist falsch!!! Wenn man ein Beschäftigungsverbot vorliegt, bekommt man trotdem normalen Lohn und zwar vom Arbeitgeber!!! Hatte selber in meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Und Urlaubsgeld gabs bei mir totz allem ganz normal

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    Antwort von Lola25 Lola25

    Nein ich denke nicht, da der Arbeitgeber momentan überhaupt keinen Lohn mehr an dich bezahlen muss, da das die Krankenkasse übernimmt.

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    Antwort von rokkabella86 rokkabella86

    dir steh kein urlaubsgeld zu, warum auch. Der Arbeitgeber muss dein Lohn (auf 8 std.) auszahlen, bei krankheit länger über 8 wochen, bei einer schwangerschaft sehr warscheinlich, zahlt die krankenkasse.

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