Hallo! Mein Frauenarzt hat mir Ende April ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Hab ich dann Anspruch auf Urlaubsgeld? Dazu sei gesagt, dass ich vor dem Beschäftigungsverbot seit Mitte Januar im Krankenstand war. D. h. ich habe dieses Jahr gerade mal 2 Wochen gearbeitet. Danke für Eure Hilfe!
Anspruch auf Urlaubsgeld bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Antworten (4)
-
0Antwort von
koch234koch234
Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit nicht zum Verfall bestehenden Anspruches auf Urlaubsgeld führt. Allerdings wird das Geld erst zur Zahlung fällig, wenn der Urlaub genommen oder aber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wird.
>>>http://www.perspektive-mittelstand.de/BAG-Anspruch-auf-Urlaubsgeld-verfaellt-bei...
-
0Antwort von
Stephi585 @lola25: das ist falsch!!! Wenn man ein Beschäftigungsverbot vorliegt, bekommt man trotdem normalen Lohn und zwar vom Arbeitgeber!!! Hatte selber in meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Und Urlaubsgeld gabs bei mir totz allem ganz normal
-
0Antwort von
Lola25Lola25
Nein ich denke nicht, da der Arbeitgeber momentan überhaupt keinen Lohn mehr an dich bezahlen muss, da das die Krankenkasse übernimmt.
-
-
0Antwort von
rokkabella86rokkabella86
dir steh kein urlaubsgeld zu, warum auch. Der Arbeitgeber muss dein Lohn (auf 8 std.) auszahlen, bei krankheit länger über 8 wochen, bei einer schwangerschaft sehr warscheinlich, zahlt die krankenkasse.
Diese Frage teilen