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Anspruch auf Urlaubgstage

Frage von NicolezZ NicolezZ

hallöchen alle zusammen,

hätt da ne frage zu Urlaubstagen. Und zwar wenn im vertrag 24Urlaubstage stehen und ich am 1. September angefangen habe, hab ich dann noch Anspruch auf 8 Urlaubstage dieses jahr? oder wie sieht das aus.

vielen dank im vorraus LG

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Antworten (7)

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    Antwort von Timo311 Timo311

    Dir stehen 2 Tage/Monat zu. Also noch 8 in diesem Jahr. Jedoch kann es sein, dass du ihn erst nach Ablauf deiner Probezeit nehmen darfst. Vielleicht ist es auch so, dass du zu den Brückentagen an Weihnachten Urlaub nehmen musst, da die Firma ganz geschlossen ist.

    Einfach noch mal genau in den Vertrag schauen und/oder nachfragen.

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    Antwort von maxino maxino

    Es kommt darauf an, ob Werktage (das sind dann 6 Tage für eine Woche, also 4 Wochen Jahresurlaub) oder Arbeitstage in Deinem Vertrag stehen. Arbeitstage sind in der Regel nur 5 Tage pro Woche, also 4 Wochen und 4 Tage. Auf jeden Fall stehen Dir 4 Wochen im Jahr Urlaub zu. Frag einfach mal Deine Kollegen, wie dort gerechnet wird, ob Werktage, oder Arbeitstage.

    Wenn von Werktagen ausgegangen wird, hast Du für die jetztigen Anteile 1 Woche und 2 Tage Urlaub. Bei Arbeitstagen natürlich 1 Tag mehr, Wochenenden dann mit Samstag u. **Sonntag abgerechnet.

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    Antwort von Amoebe Amoebe

    Richtigen Anspruch auf Urlaub hast du erst 6 Monate nach Antritt der Stelle.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Genau so ist es. Für 2011 stehen Dir 8 Tage zu.

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    Antwort von fromhell fromhell

    Jap das ist richtig, aber im Arbeitsvertrag stehen auch die anteiligen Urlaubstage für dieses Jahr.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Dein monatlicher Urlaubsanspruch errechnet sich aus 1/12 des Jahresurlaubs. Sprich 2 Tage pro Monat. Aber wenn du erst am 01.09. angefangen hast, bist du i.d.R. noch in der Probezeit, in der dir kein Uralub zusteht. Genaues steht dazu in deinem Arbeitsvertrag.

    Kommentar von faband fabandfaband

    er kann sie u.u. vielleicht nicht in der probezeit nehmen,

    aber sie stehen ihm zu !!!!

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Deswegen steht auch da: Urlaubsanspruch....

    Kommentar von maxino maxinomaxino

    @DonRamon,

    das stimmt so nicht, denn das muß mit dem AG ausgehandelt und abgesprochen werden. Die meißten AG möchten den alten Urlaub aus dem laufenden Jahr noch vor dem neuen Jahr "erledigt" haben, auch wenn jemand in der Probezeit ist.

    Wenn Kollegen, die vorher angefangen haben, ihren Urlaub angemeldet und genehmigt bekommen haben, kann ein "Neuer" nur noch Urlaub nehmen, wenn es betriebsbedingt passt und das meißt möglichst im alten Jahr. Ansonsten sollte der Chef darauf angesprochen werden, das er/sie den Urlaubsanspruch im neuen Jahr nimmt, mit definitiven Datum, muß aber bis Ende März genommen werden, weil er dann verfällt. Betriebsbedingt kann es andere Vereinbarungen geben mit Absprache vom Vorgesetzten.

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    Antwort von HvonB HvonB

    Ja, pro Monat stehen Dir zwei Tage zu.

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