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Anspruch auf Urlaub nach langer Krankheit?

Frage von FresaTexMex FresaTexMex

Meine Freundin musste dieses Jahr im August am Knie operiert werden und war bis vor 2 Wochen noch Krankgeschrieben.

Da Sie dieses Jahr also noch keinen Urlaub nehmen konnte, geschweige den irgendwo hinfahren, wollte Sie für Montag einen Tag frei haben da Sie in den Norden zu Bekannten hoch fahren wollte wegen eines Runden Geburtstages.

Ihr Chef kommt nun mit dem Argumment das sie doch nun genug Frei hatte und die Mitarbeiter, da sie lange weg war, genug arbeiten und überstunden schieben mussten. (Dafür kann sie ja nichts dafür)

Hat sie den Anspruch auf Urlaub? Sie arbeitet als Zahnarzthelferin.

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Antworten (9)

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    Antwort von biggie55 biggie55

    ja,sie hat den vollen urlaubsanspruch für das ganze jahr.

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Sie hat zwar den Anspruch, aber der Chef entscheidet, wann sie ihn nehmen darf. Das kann z. B. auch noch bis 31.03.2010 sein.

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    Antwort von Ysobel Ysobel

    Ich denke schon, das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun.

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    Sebsterverständlich steht ihr der Uraub zu

    Kommentar von FresaTexMex FresaTexMexFresaTexMex

    und wenn sie ihn nicht kriegt, was kann sie dann tun? Sozusagen beschwehren?

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Dummerweise kann man dann nur den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Aber wer klagt dann schon gegen seinen Arbeitgeber bei einem sonst intakten Arbeitsverhältnis?

    Kommentar von mamo2402 mamo2402mamo2402

    BAG Urteil vom 28.01.198, 6 AZR 571/79 in NJW 1982, 1548. Neues Urteil LAG Hamm 08.12.2004-18 Sa 1105/04 Wer krnak ist behält seinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

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    Antwort von Benno83 Benno83

    sieht zwar nicht gut aus, aber natürlich hat sie noch urlaubsanspruch...

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Ja, natürlich hat sie Anspruch auf Urlaub. Die Äußerungen des Arbeitgebers sollen ihr nur ein schlechtes Gewissen machen, damit sie dann darauf verzichtet.

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    Antwort von Nic81 Nic81

    Na klar arbeite auch als Zahnarzthelferin!Sie kann ganz normal Ihren Urlaub nehmen!

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    Antwort von Manne67 Manne67

    Sie hat Anspruch auf den Urlaub. Allerdings muss der AG dem Termin zustimmen. Wenn sie den Urlaub zum Jahresende nicht abgebaut bekommt, muss ihn der AG auszahlen. Anspruch auf einen bestimmten Tag hat sie nicht.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Sie kann sich darauf einlassen, dass er den Urlaub ausbezahlt, aber der Arbeitgeber hat kein Recht auf diese Ersatzzahlung statt Urlaubsgewährung!

    Kommentar von Manne67 Manne67Manne67

    Nein, aber sie hat auch kein Recht auf einen bestimmten Tag. Die Ersatzzahlung erfolgt, wie ich bereits geschrieben habe, wenn sie den Urlaub nicht abgebaut bekommt. Beachte - wir haben bereits Mitte November.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Das ist eine Regelung unter der Hand, sie hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und nicht einen Anspruch auf Urlaub oder Ersatzleistung. Das sie keinen gesicherten Anspruch auf einen Tag hat, hab ich vor dir bereits erwähnt.

    Kommentar von Manne67 Manne67Manne67

    "Das sie keinen gesicherten Anspruch auf einen Tag hat, hab ich vor dir bereits erwähnt." und darum ging es ja. Aber wenn es Dir gut tut: Du warst der Erste!

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    Antwort von Morti Morti

    Sie hat Anspruch auf ihren Resturlaub. Denn von ihr gewählten Zeitpunkt kann der Chef aus sachlichen!!! Gründen ablehnen.

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    Antwort von Thoddi Thoddi

    Der Urlaub verfällt nicht. Auch nicht , wenn man lange Zeit krank war.

    Es gibt auch Urteile dazu

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