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Anspruch auf Urlaub

Frage von dirk1965 dirk1965

Ich war seit März 08 krank geschrieben und habe dann wegen meiner Krankheit zum 30.06.08 gekündigt. Habe ich Anspruch auf die nicht genommenden Urlaubstage ? Auszahlung

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    es geht nur eins krank oder urlaub.

    warst du zum arbeitsende noch krank, pech, einen anspruch auf auszahlung hast du nicht.

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    Doch, doch hat er schon. Aber erst wenn er wieder gesund geschrieben ist. Ziemlich komplizierte Sache ist das. Meist wird ein Urteil vom Landesarbeitsgericht D`dorf aus dem Jahr 1994 herangezogen um sich vor Zahlungen zu drücken...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der Anspruch verfällt doch aber erst nächstes Jahr. Vielleicht ist dirk ja nicht so lange krank.

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    Richtig. Wenn es sich um Resturlaub nur aus diesem Jahr handelt gelten die im Arbeitsvertrag (bzw. Manteltarifvertrag) festgeschriebenen Übertragungszeiten.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    kannst du mal einen link einstellen wo das rechtlich steht, das der arbeitgeber den urlaub bezahlen muss?

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=164&paid=7

    Aber siehe meine anderen Erläuterungen...

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    ok, danke.

    demnach muss ihm der urlaub ausgezahlt werden, da ja das arbeitsverhältnis beendet ist.

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    Nicht wenn er noch krank geschrieben ist...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das wird - auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - so gehandhabt wie während des Arbeitsverhältnisses. Urlaub und krank gleichzeitig geht nicht. Dito Abgeltung.

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    So isses.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    also, so lange er krankgeschrieben ist gibt es keine abgeltung, egal das er da nicht mehr zur belgschaft gehört.

    sobald er gesund ist gibt es die abgeltung.

    sollte er das ganze restliche jahr krank sein verfällt der anspruch.

    hab ich´s jetzt? :o))

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    Fast. Der Anspruch verfällt erst am Ende der Übertragungszeiten. Und die sind je nach Branche, Arbeitgeber,Arbeitsvertrag, etc. ziemlich unterschiedlich. (Angestellte beim Land oder Staat fast 9 Monate länger als in vielen anderen Branchen...)

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Fast. Wenn die Krankheit noch den Übertragungszeitraum (31. März des Folgejahres) andauert, dann verfällt auch der Urlaubsabgeltungsanspruch.

    Kommentar von VanNelle VanNelleVanNelle

    Den Fragesteller hat`s inzwischen völlig erschlagen...

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    danke euch, jetzt hab ich es doch noch verstanden :o))

  • 1
    Antwort von VanNelle VanNelle

    Falls Du noch weiterhin krank geschrieben bist und Krankengeld beziehst vorerst nicht.

  • 0
    Antwort von nettebea nettebea

    Ach ja, Du hast nur 3 Wochen Zeit, den Anspruch einzuklagen - ansonsten ist er futsch..

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Du hast nur 3 Wochen Zeit, den Anspruch einzuklagen''

    Auf welcher rechtlichen Grundlage?

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Hi bitmap! Frag doch nicht so scheinheilig! Du weißt doch genauso gut wie ich, dass die Antwort falsch ist und es keine rechtliche Grundlage gibt °-)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    @vollyhn Du weißt doch, dass ich fies bin. ;-)

  • 0
    Antwort von nettebea nettebea

    Kommt darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.''

    Auch das ist falsch (wie die Aussage mit den 3 Wochen hier in der anderen Antwort). Bis Ende Juni sind es gerade mal 6 Monate, da hat man noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat das schon mal gar nichts zu tun. Das ist nämlich gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz darfste gerne googlen, wenn du mir nicht glaubst) und das gilt für alle Arbeitnehmer. Mit Falschauskünften im rechtlichen Bereich, schadest du den Fragestellern nur.


    Kleiner Tipp: Ich halte es in der Regel so, dass ich mich zu Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht äußere. Oder wenigstens schreib ich dazu, dass ichs nur vermute und keine Ahnung davon hab. mit dem Zaunpfahl wink

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.''

    Auch das ist falsch (wie die Aussage mit den 3 Wochen hier in der anderen Antwort). Bis Ende Juni sind es gerade mal 6 Monate, da hat man noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat das schon mal gar nichts zu tun. Das ist nämlich gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz darfste gerne googlen, wenn du mir nicht glaubst) und das gilt für alle Arbeitnehmer. Mit Falschauskünften im rechtlichen Bereich, schadest du den Fragestellern nur.


    Kleiner Tipp: Ich halte es in der Regel so, dass ich mich zu Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht äußere. Oder wenigstens schreib ich dazu, dass ichs nur vermute und keine Ahnung davon hab. mit dem Zaunpfahl wink

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.''

    Auch das ist falsch (wie die Aussage mit den 3 Wochen hier in der anderen Antwort). Bis Ende Juni sind es gerade mal 6 Monate, da hat man noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat das schon mal gar nichts zu tun. Das ist nämlich gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz darfste gerne googlen, wenn du mir nicht glaubst) und das gilt für alle Arbeitnehmer. Mit Falschauskünften im rechtlichen Bereich, schadest du den Fragestellern nur.


    Kleiner Tipp: Ich halte es in der Regel so, dass ich mich zu Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht äußere. Oder wenigstens schreib ich dazu, dass ichs nur vermute und keine Ahnung davon hab. mit dem Zaunpfahl wink

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

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