Ich war seit März 08 krank geschrieben und habe dann wegen meiner Krankheit zum 30.06.08 gekündigt. Habe ich Anspruch auf die nicht genommenden Urlaubstage ? Auszahlung
Antworten (4)
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1Antwort von
xyungeloestxyungeloest
es geht nur eins krank oder urlaub.
warst du zum arbeitsende noch krank, pech, einen anspruch auf auszahlung hast du nicht.
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1Antwort von
VanNelleVanNelle
Falls Du noch weiterhin krank geschrieben bist und Krankengeld beziehst vorerst nicht.
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0Antwort von
nettebea Ach ja, Du hast nur 3 Wochen Zeit, den Anspruch einzuklagen - ansonsten ist er futsch..
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bitmapbitmap ''Du hast nur 3 Wochen Zeit, den Anspruch einzuklagen''
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
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vollyhnvollyhn Hi bitmap! Frag doch nicht so scheinheilig! Du weißt doch genauso gut wie ich, dass die Antwort falsch ist und es keine rechtliche Grundlage gibt °-)
Kommentar von
bitmapbitmap @vollyhn Du weißt doch, dass ich fies bin. ;-)
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0Antwort von
nettebea Kommt darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.
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bitmapbitmap ''Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.''
Auch das ist falsch (wie die Aussage mit den 3 Wochen hier in der anderen Antwort). Bis Ende Juni sind es gerade mal 6 Monate, da hat man noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat das schon mal gar nichts zu tun. Das ist nämlich gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz darfste gerne googlen, wenn du mir nicht glaubst) und das gilt für alle Arbeitnehmer. Mit Falschauskünften im rechtlichen Bereich, schadest du den Fragestellern nur.
Kleiner Tipp: Ich halte es in der Regel so, dass ich mich zu Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht äußere. Oder wenigstens schreib ich dazu, dass ichs nur vermute und keine Ahnung davon hab. mit dem Zaunpfahl wink
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bitmapbitmap ''Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.''
Auch das ist falsch (wie die Aussage mit den 3 Wochen hier in der anderen Antwort). Bis Ende Juni sind es gerade mal 6 Monate, da hat man noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat das schon mal gar nichts zu tun. Das ist nämlich gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz darfste gerne googlen, wenn du mir nicht glaubst) und das gilt für alle Arbeitnehmer. Mit Falschauskünften im rechtlichen Bereich, schadest du den Fragestellern nur.
Kleiner Tipp: Ich halte es in der Regel so, dass ich mich zu Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht äußere. Oder wenigstens schreib ich dazu, dass ichs nur vermute und keine Ahnung davon hab. mit dem Zaunpfahl wink
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bitmapbitmap ''Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist hast Du normal vollen Anspruch auf den Resturlaub.''
Auch das ist falsch (wie die Aussage mit den 3 Wochen hier in der anderen Antwort). Bis Ende Juni sind es gerade mal 6 Monate, da hat man noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat das schon mal gar nichts zu tun. Das ist nämlich gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz darfste gerne googlen, wenn du mir nicht glaubst) und das gilt für alle Arbeitnehmer. Mit Falschauskünften im rechtlichen Bereich, schadest du den Fragestellern nur.
Kleiner Tipp: Ich halte es in der Regel so, dass ich mich zu Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht äußere. Oder wenigstens schreib ich dazu, dass ichs nur vermute und keine Ahnung davon hab. mit dem Zaunpfahl wink
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bitmapbitmap @support Bitte 2 x löschen.
Doch, doch hat er schon. Aber erst wenn er wieder gesund geschrieben ist. Ziemlich komplizierte Sache ist das. Meist wird ein Urteil vom Landesarbeitsgericht D`dorf aus dem Jahr 1994 herangezogen um sich vor Zahlungen zu drücken...
Der Anspruch verfällt doch aber erst nächstes Jahr. Vielleicht ist dirk ja nicht so lange krank.
Richtig. Wenn es sich um Resturlaub nur aus diesem Jahr handelt gelten die im Arbeitsvertrag (bzw. Manteltarifvertrag) festgeschriebenen Übertragungszeiten.
kannst du mal einen link einstellen wo das rechtlich steht, das der arbeitgeber den urlaub bezahlen muss?
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=164&paid=7
Aber siehe meine anderen Erläuterungen...
ok, danke.
demnach muss ihm der urlaub ausgezahlt werden, da ja das arbeitsverhältnis beendet ist.
Nicht wenn er noch krank geschrieben ist...
Das wird - auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - so gehandhabt wie während des Arbeitsverhältnisses. Urlaub und krank gleichzeitig geht nicht. Dito Abgeltung.
So isses.
also, so lange er krankgeschrieben ist gibt es keine abgeltung, egal das er da nicht mehr zur belgschaft gehört.
sobald er gesund ist gibt es die abgeltung.
sollte er das ganze restliche jahr krank sein verfällt der anspruch.
hab ich´s jetzt? :o))
Fast. Der Anspruch verfällt erst am Ende der Übertragungszeiten. Und die sind je nach Branche, Arbeitgeber,Arbeitsvertrag, etc. ziemlich unterschiedlich. (Angestellte beim Land oder Staat fast 9 Monate länger als in vielen anderen Branchen...)
Fast. Wenn die Krankheit noch den Übertragungszeitraum (31. März des Folgejahres) andauert, dann verfällt auch der Urlaubsabgeltungsanspruch.
Den Fragesteller hat`s inzwischen völlig erschlagen...
danke euch, jetzt hab ich es doch noch verstanden :o))