Hallo folgende Situation: Meine WG hat zu viert einen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt ist eine Person ausgezogen. Haben wir einen Anspruch darauf, das jemand für eine kurze Zeit (hier 2 Monate) einzieht?? habe den vermieter gefragt er meinte "tut mir leid, für 2 Monate als Zwischenmiete vermiete ich nicht" das aber auf zwischenmiete bezogen, wie sieht es mit untermiete aus??
nach paragraph 553 hätten wir doch ein recht darauf??ist jetzt zulang das hier reinzukopieren bei google findet man den paragraphen
wir haben gute gründe (eben finanzielle) zur Untervermietung, und es ist auch keine unzumutbare auslastung der wohnung, da die wohnung ja ursprünglich auch an 4 leute vermietet wurde!!!hat da jemand erfahrung mit oder weiss näheres??
ja, die person, die ausgezogen ist, war auch hauptmieter. entlassen hat sie keiner. sie hat das mit dem vermieter abgesprochen, und meinte sie hätte noch nicht einmal eine kündigunsfrist. die gäbe es nur, wenn alle auf einmal kündigen. sie hat aber schon 3 monate im vorraus bescheid gesagt, wir wollten jetzt nicht prüfen, ob sie überhaupt da rauskann, das wäre uns doch ein bisschen unmenschlich vorgekommen...