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anspruch auf untermiete???

Frage von cruella1990 cruella1990

Hallo folgende Situation: Meine WG hat zu viert einen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt ist eine Person ausgezogen. Haben wir einen Anspruch darauf, das jemand für eine kurze Zeit (hier 2 Monate) einzieht?? habe den vermieter gefragt er meinte "tut mir leid, für 2 Monate als Zwischenmiete vermiete ich nicht" das aber auf zwischenmiete bezogen, wie sieht es mit untermiete aus??

nach paragraph 553 hätten wir doch ein recht darauf??ist jetzt zulang das hier reinzukopieren bei google findet man den paragraphen

wir haben gute gründe (eben finanzielle) zur Untervermietung, und es ist auch keine unzumutbare auslastung der wohnung, da die wohnung ja ursprünglich auch an 4 leute vermietet wurde!!!hat da jemand erfahrung mit oder weiss näheres??

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von anitari anitari

    "Meine WG hat zu viert einen Mietvertrag unterschrieben"

    Dann seid Ihr alle 4 Hauptmieter?

    Wenn keine, wie im § 553 Abs. 1 BGB, Überbelegung vorliegt, was nach Auszug eines WG-Mitgliedes wohl nicht der Fall ist, kann/darf der Vermieter die Untervermietung nicht ablehnen.

    Wenn Ihr alle Hauptmieter seid hat der Vermieter nicht zu bestimmen wer wie lange zur Zwischen-/Untermiete bei Euch wohnt.

    Frage zu "Jetzt ist eine Person ausgezogen.":

    Wenn die Person Hauptmieter ist, ist sie aus dem Vertrag entlassen worden?

    Wenn ja von wem (wer alles hat zugestimmt)?

    Kommentar von cruella1990 cruella1990

    ja, die person, die ausgezogen ist, war auch hauptmieter. entlassen hat sie keiner. sie hat das mit dem vermieter abgesprochen, und meinte sie hätte noch nicht einmal eine kündigunsfrist. die gäbe es nur, wenn alle auf einmal kündigen. sie hat aber schon 3 monate im vorraus bescheid gesagt, wir wollten jetzt nicht prüfen, ob sie überhaupt da rauskann, das wäre uns doch ein bisschen unmenschlich vorgekommen...

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Wie sieht denn das momentane Mietverhältnis aus, alle 4 Bewohner auch gleichzeitig Vertragspartner? Das der Vermieter dann nicht für 2 Monate einen neuen Mieter in den Vertrag aufnehmen möchte, sollte verständlich sein. Eine Verweigerung der Untermiete ist für den Vermieter schwerlich möglich. Bedenken Sie aber, Sie haften für alle Folgen dieses Untermietverhältnisses. MfG

    Kommentar von cruella1990 cruella1990

    ja, alle 4 sind vertragspartner!

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Dazu hat anitari ja schon einiges geschrieben. Streng genommen ist Hauptmieter Nr. 4 noch nicht aus dem Vertrag entlassen. Die mündlichen Absprachen sind gegenstandslos. Hierzu bedarf es zwingend der Schriftform. Für den Rest gilt das oben geschriebene. MfG

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    Antwort von cobalt82 cobalt82

    Das ganze scheint mir etwas seltsam, entweder ist die Person Hauptmieter, dann kann er/sie nur durch eine Vertragsänderung, der alle zustimmen entlassen werden oder Untermieter, dann hat der VM reichlich wenig mitzubestimmen. Eine einzelne Person kann nicht einen gemeinsam unterschreibenen Vertrag kündigen. Also entweder ist der VM so nett und ersetzt die Person im Vertrag aber das würde ich natürlich nicht machen für nur 2 Monate. Es handelt sich dabei ja auch nicht um eine Untervermietung sondern um eine komplett neue Vermietung der ganzen Whg (rechtlich gesehen). Eine allfällige Untervermietung könnte er euch nicht verbieten.

    Macht es doch so, lasst die Person die auszieht 2 Monate länger im Vertrag und die Zwischenvermietung macht ihr als Untermietverhältnis. Und der neue Mieter 2 Monate später kann dann den Hauptmietvertrag des alten Hauptmieters übernehmen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn der VM und alle anderen Hauptmieter mitspielen.

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    Antwort von jasahd jasahd

    Wenn ihr zu viert den Mietvertrag unterschrieben habt, muss auch der jetzt Ausgezogene die Klauseln (die ich nicht kenne) beachten (Kündigungsfrist oder so). Wenn ihr für 2 Monate jemanden findet (was selten ist), dann nehmt ihn als Untermieter. Dem Vermieter wird es egal sein, hauptsache, er bekommt sein Geld. Fragt ihn trotzdem. Klappt das nicht, müsste der Ausgezogene für zwei Monate seine Miete weiter bezahlen. Sinnvoller ist grundsätzlich ein einziger Hauptmieter, der dann (eventuell in Absprache mit den anderen) die einzelnen Räume vermieten kann und der als einziger dem Vermieter gegenüber verantwortlich ist. Dann wäre es kein Problem. Wenn der Hauptmieter irgendwann auszieht, muss ein anderer diese Funktion übernehmen. Der Hauptmieter ist natürlich dann auch allein für die Wohnung verantwortlich und sollte sich gut überlegen, wen er mit reinnimmt.

    Kommentar von cruella1990 cruella1990

    wir hätten schon jemanden für 2 Monate als Untermieter, uns wäre natürlich auch jemand für länger lieber, aber er war der einzige interessent. der ausgezogene hat auch die 3 monatige kündigungsfrist eingehalten...haben den vermieter gefragt, ob er jemandenn "als zwischenmieter" nimmt, das möchte er nicht. hat er denn das recht, einen untermieter zu verbieten??da hat er ja nun nichts mit zu tun.

    Kommentar von jasahd jasahdjasahd

    Ein bisschen stur scheint mir das. Aber leider kann ich euch nicht weiterhelfen, bin kein Jurist. Wahrscheinlich wärs in der Tat am besten gewesen (wie hier irgendwo schon gesagt), nichts zu sagen, nichts auf die Klingel zu schreiben. Was ist denn nach den 2 Monaten? Kommt der Ausgezogene wieder zurück, weil er vielleicht vorübergehend ins Ausland geht?

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "...muss auch der jetzt Ausgezogene die Klauseln (die ich nicht kenne) beachten (Kündigungsfrist oder so)."

    Das ist das "hüpfende Komma". Einfach ausziehen beendet nicht das Mietverhältnis und einer von mehreren Hauptmietern kann für sich allein nicht kündigen.

    Kommentar von cruella1990 cruella1990

    der ausgezogene kommt nicht zurück sondern möchte gerne umziehen...müsste er wirklich- auch wenn er die kündigungsfrist beachtet--die miete weiterzahlen?das wäre ja wirklich unmenschlich, das hiesse ja, er kommt gar nicht mehr aus dem mietvertrag heraus, wenn er keinen nachmieter findet??

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "....müsste er wirklich- auch wenn er die kündigungsfrist beachtet--die miete weiterzahlen?"

    Die Kündigungsfrist gilt für die Vertragspartei Mieter und diese besteht in Eurem Fall aus 4 Personen.

    Die Vertragspartei Mieter ist gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der gesamten Miete verpflichtet. Welche Person zu welchen Anteil spielt, für den Vermieter, keine Rolle.

    Im E-Fall kann er sich an jeden einzelnen Hauptmieter zu 100 % mit seiner Forderung wenden.

    Auch an die Person die dort nicht mehr wohnt aber noch im Vertrag steht!

    "...das hiesse ja, er kommt gar nicht mehr aus dem mietvertrag heraus..."

    Doch. Entweder per Vertragsentlassung (Zustimmung aller Hauptmieter + Vermieter notwendig) oder Kündigung des gesamten Vertrages und Abschluß eines neuen Vertrages ohne Person 4.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Wenn der Vermieter sagt nein, dann bleibt es dabei denn er allein Entscheidet wem er seine Wohnung vermieten will.

    Kommentar von cruella1990 cruella1990

    ja das war auch meine Frage, denn nach Paragraph 553 BGB ist es ja so, das der Mieter das eben NICHT entscheiden kann, solange alle Punkte auf die Situation zutreffen?bin auch kein Anwalt, aber so würde ich das jetzt verstehen?

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    Antwort von Tadey Tadey

    lass da einfach jemand wohnen für 2monate. sag den vermieter nix davon..bzw sag ihm nur, dass da ein freund bei euch lebt, aber nix zahlt. derjenige soll euch das geld direkt geben und seinen namen NICHT auf die klingel machen

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