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Anspruch auf Unterhalt trotz Vermögens

Frage von pta123 pta123

Habe ich Anspruch auf Unterhalt von meinem Exmann obwohl ich ein Vermögen in Höhe von ca. 16000 EUR besitze? (Auf Sparkonten und Bausparverträgen)

Oder muss ich erst das gesamte Vermögen für meinen Lebensunterhalt aufbrauchen?

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Antworten (1)

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    Antwort von lilli2007 lilli2007

    Wieso solltst du Uh von deinem Ex bekommen. Wenn du arbeitest hast du keinen Unterhaltsanspruch. Selbstverständlich wird dein Vermögen angrechnet. Uh vom Ex gibt es nur wenn du ein kleines Kind zu betreuuen hast, du must mehr Infos sagen

    Kommentar von pta123 pta123

    Also wir haben ein kleines Kind und ich arbeite zur Zeit auch nicht. Bin noch in der Erziehungszeit. Und das Geld wollte ich mir als finanzielles Polster lassen.

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    wenn dein Kind unter 3 jahre alt ist hast du Anspruch auf Unterhalt für dich und das kind. Für das Kind muss er sowieso zahlen. dafür muss dein Ex natürlich Leistungsfähig sein. da du vermögen hast musst du das Vermögen erst aufbrauchen bevor du Uh für dich bekommst. Das Kind kommt unterhaltsrechtlich vor dir. dDs heißt erst muss der Unterhalt für das kind gesichert sein, bevor du Betreuungsunterhalt erhälst. das heißt von seinem Einkommen wird zuerst der Kindesunterhalt und 10% als Erwerbsanreiz abgezogen und dann seine Fahrtkosten. hat er dann noch mehr als 1050 Euro bekommst du dann Uh für dich wenn dein Geld aufgebraucht ist.

    Kommentar von pta123 pta123

    Danke für deine Antwort

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