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Anspruch auf Unterhalt - Informationspflicht dem Vater gegenüber?

Frage von Pinkflamingo76 Pinkflamingo76

Hallo!!

Folgende Frage habe ich an Euch!!

Ich bin zum ersten mal schwanger und der kindsvater ist derzeit nicht für mich erreichbar - ich glaube, dass er etwas ahnt (andere Geschichte) und nun frage ich mich, ob es so etwas wie eine Frist gibt, bis wann ich ihn informieren muss? Geht, wenn ich ihn zu spät informiere, vielleicht der Anspruch auf Unterhalt verloren?!

Ganz lieben Dank

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Nein, der Unterhaltsanspruch für das Kind beginnt mit der Geburt. Dein Unterhaltsanspruch 6 Wochen vor der Geburt.

    Die Ansprüche verfallen nicht, wenn du diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht geltend machen kannst.

    Das Kind hat natürlich auch einen Anspruch auf Umgang mit dem Vater. Ebenso der Vater mit dem Kind.

    Auch das gemeinsame Sorgerecht wird der Vater nach aktueller Rechtsprechung bekommen, wenn er dieses beantragt.

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    Antwort von Lissy832 Lissy832

    worum gehts denn hier mal wieder??? eigentlich hast du auf einer seite wohl weniger lust dem kindesvater preis zu geben das er vater wird und auf der anderen seite hast du schiss auc nur einen cent vom unterhalt zu verlieren? das geht ja jetzt schon gut los... den rest meiner klemm ich mir mal lieber.... oh oh oh - zum kopf schütteln-

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du mußt ihn GAR nicht informieren. Es reicht vollkommen, wenn Du mit der Geburt des Kindes Betreuungs- und Kindesunterhalt geltend machst.

    Kommentar von Pinkflamingo76 Pinkflamingo76

    Hallo skyfly,

    Vielen vielen dank fuer deine antwort, du hast mir sehr geholfen!!

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    @skyfly.... bissl abartige und dreiste art und weise, findest nicht?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Es wurde ja nicht um eine moralische Bewertung dieses Verhaltens gebeten^^

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