Die Sachbearbeiterin beim Studentensekretariat wollte keine Studienbecheinigung nachträglich ausdrucken. Brauchte die Bescheinigung für das Sommersemester 2007, weil eine Versicherung diese verlangte. Hat man einen Anspruch darauf? Wie kann man argumentiern? War das nicht Willkür?
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Anspruch auf Studienbescheinigung aus vergangenem Semester?
Frage von
ulidulli
Antworten (5)
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1Antwort von
Kristall08Kristall08
Du musst doch anhand Deine Studienbuches nachweisen können, dass Du in dem Semester eingeschrieben warst. Das kann doch kein Problem sein, so eine Bescheinigung auszustellen, auch rückwirkend.
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MismidMismid
kann das sein, daß ihr ziemlich zurück seid? Das macht man doch schon seit Jahren schon nur noch online
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dareldarel
Klar muss das Studentensekretariat dir eine Studienbescheinigung ausstellen. In deinem Fall würde ich mich beschweren. Da hat der Bearbeiterin etwas nicht gepasst an dir. Das war reine Willkür.
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