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Anspruch auf Studienbescheinigung aus vergangenem Semester?

Frage von ulidulli ulidulli

Die Sachbearbeiterin beim Studentensekretariat wollte keine Studienbecheinigung nachträglich ausdrucken. Brauchte die Bescheinigung für das Sommersemester 2007, weil eine Versicherung diese verlangte. Hat man einen Anspruch darauf? Wie kann man argumentiern? War das nicht Willkür?

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Antworten (5)

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Du musst doch anhand Deine Studienbuches nachweisen können, dass Du in dem Semester eingeschrieben warst. Das kann doch kein Problem sein, so eine Bescheinigung auszustellen, auch rückwirkend.

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    Du hast einen Anspruch darauf.

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    Antwort von Mismid Mismid

    kann das sein, daß ihr ziemlich zurück seid? Das macht man doch schon seit Jahren schon nur noch online

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    Antwort von gargamel2003 gargamel2003

    droh mal mit der Presse, das wirkt oft Wunder

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    Antwort von darel darel

    Klar muss das Studentensekretariat dir eine Studienbescheinigung ausstellen. In deinem Fall würde ich mich beschweren. Da hat der Bearbeiterin etwas nicht gepasst an dir. Das war reine Willkür.

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