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Anspruch auf Sozialhilfe und Besitz von PKW

Frage von Exene Exene

Ich bin 63 Jahre alt und beziehe Frührente. Bis jetzt hatte ich einen Lebensgefährten und wir haben in dem Haus seiner Schwester gelebt. Mein Lebensgefährte ist nun ausgezogen und seine Schwester will nun das Mietverhältnis auflösen. Da ich nur € 404 Frührente beziehe und auch körperlich nicht mehr fit bin, werde ich Sozialhilfe beantragen müssen. Ich besitze einen 2 Jahre alten Golf IV, den ich lt. SGB veräußern muss, bevor ich Sozialhilfe beanspruchen kann. Ist das so? Was kann ich tun, damit ich meinen PKW behalten und trotzdem Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann?

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Antworten (7)

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    Antwort von Jennydiexte Jennydiexte

    Du hast als Bezieher von ALGII einen Freibetrag, der dir als "Vermögen" zusteht. Ist der Wert deines Autos drüber, musst du ihn tatsächlich verkaufen. Hole dir Hilfe bei einer Beratungsstelle z.B. solidarische Hilfe e.V. oder einer kostenlosen Rechtsberatung z.B. der Angestelltenkammer o.ä.

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    Antwort von erweh erweh

    Kannst Du das Auto nicht an jemanden Überschreiben (pro Forma-Verkauf, wobei Du den Brief behältst)? Ansonsten hat Jennydiexte durchaus Recht mit dem was sie schreibt.

    Hast Du einen Schwerbehinderten-Ausweis mit mehr als 50%, oder eine chronische Erkrankung? Für all dies gibt es Sonderregelungen die Dir mglw helfen den Wagen zu behalten.

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    Antwort von exbonn exbonn

    Zunächst von einer Werkstadt ein Angebot über den Wert des Autos machen lassen! ( hat doch viele versteckte Mängel - oder ? )

    Dann den Antrag erneut stellen, denn soviel kann der Wagen garnicht mehr Wert sein.

    Weitere Lösung: "Verkaufen" und zurückmieten!

    ( www.insolvenz000.de )

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    Antwort von rotblauhamster rotblauhamster

    ...zuerst muss alles veräußert werden, was dazu dient Geld einzunehmen umd den Lebensunterhalt zu bestreiten. Du kannst nur dein Fzg. verkaufen und dir dann ein "altes", billiges Auto zulegen...das wird dann vom Amt nicht angerechnet...

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    Antwort von Christiangt Christiangt

    Da der Golf erst 2 Jahre alt ist mag das durchaus zutreffen , das du dein Auto abgeben musst, bin mir nicht sicher aber vermute es auch mal stark genauso wie du.

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    Antwort von rotius rotius

    wenn du hartz 4 beziehts,darfst du ein auto im wert von maximal 7500oi besitzen, soweit ich weiß.

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    mal noch was einen golf iv der erst 2jahre alt ist?kann gar nicht sein, der wird seit 2003 nicht mehr gebaut.

    Kommentar von erweh erweherweh

    Nicht in D aber sonst : http://de.wikipedia.org/wiki/Golf_4

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    naja warum sollte man sich so einen importieren lassen? aber vielleicht hat sie auch V gemeint, wer weiß.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Da muss der Wagen schon älter sein um ihn behalten zu dürfen,deiner ist noch zu "Neu"

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