anspruch auf sozialhilfe mit 18 während ausbildungssuche?

7 Antworten

Nein, da Deine Eltern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung für Dich zuständig sind.

Wo steht das?

Zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen zwei Ausbilgungs-Abschnitten sind die Eltern höchstens (wenn überhaupt) drei Monate lang gesteigert unterhaltspflichtig.

In allen anderen Fällen dominiert die Erwerbsobliegenheit des Kindes, so lange es erwerbsfähig ist.

Vorrangig wäre dann also Jobben oder Jobcenter!

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

Da der Fragesteller noch nicht 25 Jahre alt ist, keine Ausbildung abgeschlossen hat und noch zu Hause wohnt, steht ihm keine stattliche Unterstützung zu. Das steht so im Gesetz.

Er/ sie bildet mit der Mutter eine BG.

"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

...

... 4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Das kommt darauf an, wie viel Deine Mutter verdient.

Wenn es zwingend notwendig war, die Ausbildung zu kündigen und Du weiter ausbildungssuchend gemeldet bist, dann steht Dir auch Unterhalt von Deinem Vater zu.

Nein, bis 25 Jahre sind die Eltern unterhaltspflichtig.

Aus der Unterhaltspflicht der Eltern ergibt sich automatisch, dass er keinen Anspruch auf staatliche Hilfe hat??????

Nein hast du nicht, deine Eltern sind für dich verantwortlich

Wenn du unter 25 bist und noch bei den Eltern wohnst,kannst du keine Sozialleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern beziehen,wenn diese nach dem SGB - ll bzw. SGB - Xll,nicht als bedürftig gelten !