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Anspruch auf Sozialhilfe ?

Frage von freeman5 freeman5

Meine Eltern ( Vater: 82 j., Rente 628,63 €, inkl. Pflegegeld 420,- €, zu 100% schwerbehindert mit Merkzeichen B, G, aG, sowie Mutter: 64 j., Rente 372,92 €, zu 30% schwerbehindert) Miete 366,- € + 161,- € Stromkosten.

Haben sie Anspruch auf soziale Unterstützung ?

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Antworten (5)

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    Am besten einfach zur ARGE gehen und einen Termin ausmachen, de kann euch dann all eure fragen am besten beantworten.

    LG

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    Antwort von MarianneW MarianneW

    a) das können wir nicht beantworten, das wir die Vermögenverhältnisse deiner Eltern nicht kennen

    b) bitte beachte auch, dass im Zweifel DU deinen Eltern Untersützung gewähren musst, bzw das "Amt" ggfs versuchen wird sich das Geld von dir (teilweise) wieder zu holen - je nach Deinen finaz. Verhältnissen.

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    Antwort von pepe33 pepe33

    Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen, denn das Sozialamt zahlt Miete und den Satz pro Person. Ich weiß nicht genau wieviel, denke es sind so um die 340 Euro. Das Pflegegeld können sie meines Wissens nach nicht als Einkommen rechnen. Das wird ja auch für den Pflegedienst ausgegeben. Und wenn es nur 50 Euro dazugibt, ist doch auch Geld!----

    Die, die am meisten in ihrem Leben geschuftet haben und dadurch auch noch krank werden, die werden im Alter auch noch mit Allmosen abgespeist. Wann gab es denn schon mal eine Rentenerhöhung, die angemessen ist? 1% ist angemessen, bei 3% Inflationsrate (und das ist auch gemogelt!)? Und dann gibt es diese Sozialschmarotzer, die sich als komplette Familie beim Sozialamt anmelden, alle Hände aufhalten und dann nebenbei schwarz arbeiten! Darum: Versuche es, viel Glück!

    Kommentar von freeman5 freeman5

    hallo peppe33,

    vielen lieben dank,für deine guten worte!

    wir werden es versuchen!

    glg freeman5

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    Antwort von Nine25 Nine25

    keine Chance, da der Satz von beiden über 1400,00 € liegt. Aber vielleicht gibt´s ne Ermäßigung zur Zuzahlung für Medikamente, über die Krankenkasse.

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    vielleicht können sie wohngeld beantragen. strom wird aber nirgens eingerechnet. ansonsten gilt etwa gesamtes einkommen, abzüglich miete, wenn dann pro person ca. 380 eu bleiben, gibts wohl nix. weiß allerdings nicht genau ob pflegegeld angerechnet werden darf, würde auf jeden fall mal einen antrag stellen, wird der abgelehnt, muss das zumindest begründet werden, dann wisst ihr mehr

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