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Anspruch auf Sonderurlaub beio Teilzeitarbeit?

Frage von Mashaan Mashaan

Hallo, ich arbeite zur Zt. Teilzeit, das heißt einen Tag die Woche. Normalerweise stehen einem laut Tarifvertrag 2 Tage Sonderuralub bei Eheschließung zu. Gilt das nur für Vollzeikräfte oder habe ich da auch Anspruch drauf? Lg

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Antworten (2)

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    Antwort von alphalpha alphalpha

    Vom Rechtlichen (ja, es gibt am Tag der standesamtlichen Trauung und an einem weiteren Tag frei) mal abgesehen: Du arbeitest 4 Tage im Monat und möchtest für die Hälfte davon als Sonderurlaub. Als Arbeitgeber wäre ich sehr begeistert von diesem Ansinnen!

    Kommentar von Mashaan Mashaan

    Die Frage war ja nur ob es mir im Prinzip zu steht, warum das wäre hier zu lang zum erläutern... abgesehen davon war es ja auch nicht Thema der Frage wie begeistert mein Chef davon ist.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Der Arbeitgeber ist vielleicht nicht gerade begeistert, doch er würde sich in einem solchem Fall aber auch nicht wirklich grämen.

    Wenn jemand nur 4 Tage im Monat arbeitet (also an 4 Tagen Geld verdient), dann wird dieser Arbeitnehmer an den beiden Tagen Sonderurlaub auch nur anteilig bezahlt. Der Arbeitnehmer erhält für den bezahlten Sonderurlaub ja nicht soviel Geld, als ob er an diesen Tagen voll gearbeitet hätte.

    Verdient z. B. ein Arbeitnehmer mit seinen 4 Arbeitstagen im Monat 320 Euro (also 80 Euro am Tag), so entspricht das einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 14,55 Euro. Für die beiden Tage Sonderurlaub muss er also rund 29 Euro an den Arbeitnehmer zahlen - das ist kein Weltuntergang, insbesondere auch weil Trauungen relativ selten vorkommen.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Solche Vereinbarungen gelten unabhängig von der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.

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