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Anspruch auf sitzen bleiben in der Schule?

Frage von missyork missyork

Ich bin sitzen geblieben und werde vonm der Schule fast geschmissen,die Schulleiterin will mich loswerden und will mich nicht die Klasse wiederholen lassen. Sie labert nur,dass es keinen Sinn macht,stadtdessen will sie mich zur Berufschule schicken . Ich weiss,dass ich Ansprich darauf habe die Klasse zu wiederholen. Vielleicht hat es wirklich keinen Sinn mehr,aber es gibt einen Grund warum ich in der Schule bleiben will... naja ,es geht nicht darum. Ich wollte fragen,wie man einen Wiederspruch schreibt, damit man noch in der Schule sitzen bleiben kann.. Vielleicht kennt jemand einen Link mit Vorlagen. Danke.

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Antworten (5)

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    Antwort von hamburgcentrum hamburgcentrum

    Es wäre schon gut, zu wissen, in welchem Bundesland Du zur Schule gehst. Anders lässt sich Dein Anspruch auf Wiederholung nicht prüfen.

    Grundsätzlich: "Widersprüche" sind formfrei, d.h. es reicht, wenn Deine Eltern in einem Brief schreiben, dass Sie eine Wiederholung wollen - obwohl die Schulleiterin dies im Gespräch am ... ablehnt hat. Überschrift: "Widerspruch Ablehnung Versetzung". Der Brief geht dann an die Schule.

    Davon abgesehen: Tust Du Dir einen Gefallen, an dieser Schule zu bleiben? Welche Auswirkungen wird die Ablehnung der Schulleiterin auf Dein leben dort haben? Meist macht es Sinn, anderswo einen Neustart zu versuchen, wo niemand die Vorgeschichte kennt...

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    Antwort von Schildi65 Schildi65

    Versetzungsordnung und Bundesland. Internet.

    Bist du schon 18? Sonst müssen wohl deine Eltern die Sache regeln.

    Benimm dich anständig und frag nach den Gründen. Vielleicht habt ihr einen Schulsozialarbeiter.

    Kommentar von missyork missyorkmissyork

    Ich bin noch 16,wir haben schon einnen Termin mit der Schulleiterin gamacht und sie will mich nicht mehr,aber sie hat selbst zugegeben,dass ich Anspruch auf Klassenwiederholung habe. Aber meine Eltern wissen nicht,wie man den Wiedersprucgh schreibt und bei Google habe ich nichts gedunden.

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Kann es sein, dass Du beim Wiederholen die maximale Ausbildungsdauer für Deine Schulart überschreiten würdest (steht im Schulgesetz Deines Landes)?

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Art. 38 BayEUG - Freiwilliger Besuch der Hauptschule

    1 Ein Schulpflichtiger, der nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren den erfolgreichen Hauptschulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erreicht hat, darf in unmittelbarem Anschluss daran auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten in seinem zehnten oder elften Schulbesuchsjahr die Hauptschule besuchen; in besonderen Ausnahmefällen kann die zuständige Schule auch den weiteren Besuch in einem zwölften Schuljahr genehmigen.

    2 Die Aufnahme kann insbesondere abgelehnt werden, wenn zu erwarten ist, dass durch die Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers die Sicherheit oder die Ordnung des Schulbetriebs oder die Verwirklichung der Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet ist.

    3 Die Zeit, die eine Schülerin oder ein Schüler die Hauptschule freiwillig nach Satz 1 besucht, wird auf die Dauer der Berufsschulpflicht angerechnet; Art. 39 Abs. 2 bleibt unberührt.

    4 Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Schülerinnen und Schüler, die Mittlere-Reife-Klassen besuchen.

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    Antwort von Stinkerwue Stinkerwue

    In der wievielten Klasse bist du? Wie viele Jahre hast du bereits hinter dir?

    Kommentar von missyork missyorkmissyork

    Ich bin in der Hauptschule in der 8.Klasse und habe meine 10 Jahre und damit die Schulpflicht schon erfüllt aber ich möchte trotzdem sitzen bleiben...

    Kommentar von Stinkerwue StinkerwueStinkerwue

    Da glaub ich hast du nur eine Chance, wenn die Rektorin mitspielt (zumindest in Bayern, aber denke mal, andere Bundesländer werden ähnliche Regeln haben)

    Kommentar von Schildi65 Schildi65Schildi65

    Dann ist es leider so, dass du wohl in die Berufschule wechseln solltest. Denk an den Neuanfang, den du da machen kannst. Achtung! Das Bundesland ist hier sehr wichtig. In Baden Württemberg gibt es sogenannte Kooperationsklassen in einigen Städten, die sind speziell auf Fälle wie dich spezialisiert.

    Sei mutig und frage bei der Schulsozialarbeit nach oder wenn es die bei dir nicht hat gehe zum Schulamt, die haben Infos.

    Komm in die Pötte. Tu das was man von dir verlangt . Leider muss man in der Schule alles auf freiwilliger Basis erreichen. Allerdings gibt es auch keinen anderen Weg. Es ist auch der Beste.Es ist nicht leicht sonst in dieser Gesellschaft zu bestehen.

    Versuche auf der Berufsschule einen Zweig zu erwischen, der dir einigermaßen zusagt. Du musst allerdings mit den Leuten vernünftig reden. Beschwere dich nicht. Hilft eh' nix. Du mußt dich da raus katapultieren.

    Deine Schulleiterin labert nicht. Sie hat das Recht dazu. Nimm die Sache Ernst, endlich mal.

    Viel Glück für dich. Mach was draus.

    Und plötzlich war der Ernst des Lebens da.

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