Also, meine Situation ist folgende: Ich hatte lange Jahre eine Spange, 2 Jahre davon eine feste. Nach dem ersten Jahr der Festen hat mein Kiefer stark zu knacken begonnen, weswegen ich kurzzeitig eine Schiene bekommen habe, die auch geholfen hat. Nach Abschluss der Behandlung ist meiner Kieferorthopädin aufgefallen, dass ich jetzt einen sogenannten offenen Biss habe (nur die hinteren Backenzähne treffen aufeinander), wodurch mir das Abbeißen und Kauen schwerfällt. ( Vorher hatte ich einen guten Biss..) Es ist ziemlich eindeutig ein Behandlungsfehler, der nun dazu führt, dass mir der Kiefer gebrochen werden soll, was mit starken Schmerzen und einem mehrwöchigen Krankenhausaufentahlt verbunden ist. Nun zu meiner Frage: Habe ich Auspruch auf Schmerzensgeld o.ä.?
Das ist durchaus möglich. Du bezahlst den Arzt dafür das es dir wieder besser geht. Wenn der Heizungsmonteur deine Wohnung flutet ist er dir zum Ersatz verpflichtet. Schau dir mal §823 BGB an...
Gibt es ein ärztliches Gutachten aus dem hervorgeht dass der offene Biss durch den Behandlungsfehler entstanden ist? Dann müsstest du auch Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Auch die Kosten für die OP und die Folgebehandlungen gehen dann zu Lasten des behandelnden Arztes bzw. dessen Versicherung. Wirst aber auf jeden Fall einen Anwalt brauchen
ich weiß es ehrlich gesagt nicht, aber ich finde du müsstest dafür auf jeden fall schmerzensgeld bekommen!!!
LG
das sehe ich genauso
Wenn du regelmäßig dort warst und das auch nachweisen kannst, würde ich das begutachten lassen. Schließlich sollst du ja auch die Kosten selbst tragen, wenn du in den Jahren schluderig warst
Wow, das ging ja schnell mit den Antworten! Also ich war immer zu den Terminen da und habe auch immer die Gummis etc. getragen. AUs den Unterlagen geht klar hervor, das mein Biss vorher gut war. Außderdem war ich heute beim Kieferchirurgen und der meinte meine Kieferorthopödin hätte der Op vorbereitet.. als ich ihm gesagt habe, dass das nie das Ziel war, war er doch überrascht.. Außerdem kann ich es mir nicht leisten min. 4 Wochen in den Semesterferien nicht zu arbeiten, weil ich mein Studium finanzieren muss.. Ein sch.. das ganze
Red doch mal mit einem Anwalt. Die Frage ist, ob den Arzt ein Verschulden trifft. Dieses nachzuweisen fällt in der Regel schwer. Der Kieferbruch muss ursächlich auf das Verschulden des Arztes zurückzuführen sein. Hier wird auf jeden Fall ein Gutachten gemacht werden müssen. Zudem ist es recht wahrscheinlich, dass der Arzt nachweisen kann, dass er vorher auf die Risiken hingewiesen hat und dann die Haftung ausgeschlossen hat. Hier findest du eine Einführung zur Arzthaftung. https://www.schmerzensgeld.info/fachartikel.aspx Vielleicht findest Du hier noch etwas.