Hallo zusammen,
mein Nachbar hat auf seinem Grundstück in einem Abstand von maximal 2m von der Grundstücksgrenze eine Esskastanie ( Großbaum, Wachstum wie die Deutsche Eiche) gepflanzt. Leider weiß ich nicht wann, nur sie beeinträchtigt uns schon jetzt mit einer Höhe von ca 6 - 8m durch Schattenwurf. Laut niedersächsischem Nachbarschaftsrecht darf ein Baum mit diesem geringen Abstand max.5m erreichen und ich kann einen Rückschnitt fordern, wenn diese Wuchshöhe nicht vor mehr als 5 Jahren erreicht wurde. Aber muss ich diese Forderung gerichtlich geltend machen, damit der Anspruch nicht verjährt? Ich will in den nächsten Tagen mal ihm sprechen und mein Anliegen vorbringen, gleich eine Klage einreichen fände ich zu krass, gab es doch noch nie Ärger zwischen uns. Nur, wenn dieser Baum ungehindert seine Endhöhe erreicht, liegt mein Garten ab 4 Uhr nachmittags im tiefen Schatten und das kann ich nicht akzeptieren. Ich freue mich über eine aussagekräftige Antwort von Euch! Grüße
Ebenfalls Danke für die schnelle Antwort. §50 habe ich auch gelesen, von daher meine ich mich auch im Recht, kann den Nachbarn auf dieses Gesetz hinweisen und meiner Bitte Nachdruck verleihen. Vielleicht ist ja auch alles kann easy und ich muss nicht 6 Jahre (s.u.)mit ihm streiten. Gruß gartenliebhaber