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Anspruch auf Reisepreisrückerstattung? Nachweis Reisemängel?

Frage von beabu beabu

Waren im Oktober 2010 auf Kreta. Trotz guter Bewertungen ein völlig unzumutbares Hotel erwischt. Dreck, Lärm, unsauber, unfreundlich, das Essen kaum genießbar. Für ca. 200 Gäste nur ca. 30 Sitzmöglichkeiten.Es war so schlimm wir haben zum Frühstück und Abendessen unsere eigene Verpflegung mitgebracht.Wandten uns gleich an den Veranstalter. Vor ca. 10 Tagen erhielten wir dann auch endlich eine schriftliche Stellungnahme von diesem. Wir hätten nicht nur Bilder machen müssen und uns nicht an die Hotelrezeption wenden müssen, sondern hätten die Mitarbeiterin vor Ort kontaktieren sollen. Wir hätten dann ein anderes Hotel beziehen können. Aber wie? Im Oktober ist dort Saisonende. Fast alle Hotels haben geschlossen und die restlichen sind hoffnungslos ausgebucht. Nun haben wir uns an einen Anwalt gewandt. Dieser sagte uns, uns hätte nicht nur Reisepreisermäßigung zugestanden, sondern bei den vorgelegten Fotos würde er sogar auf Entschädigung klagen. Angeblich aber geht das nicht, da wir nicht die Außendienstlerin des Veranstalters kontaktiert haben und uns dies schriftlich bestätigt lassen haben. Wir sind aber morgens ganz zeitig aus dem Hotel geflüchtet und abends erst spät wieder zurück – wir mochten den Dreck und den Lärm dort nicht haben. Wir hatten echt null Bock auf die Dame

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...der Kollege hat Recht...

    Kommentar von beabu beabu

    DANKE für die kurze und präzise Antwort. Zwar nicht das, was ich gerne gehört hätten, aber mit vier Worten ist alles Weitere gesagt. Schade! Aber wir haben wenigstens eine Lehre daraus gezogen.

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