Kann man auch bei nur vierwöchiger Tätigkeit bereits ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ab wann?
Antworten (4)
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3Antwort von
AspirinAspirin
Selbstversändlich hast du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis! Das wirft beim künftigen Vorstellungsgespräch allerdings die Frage auf, warum du diese Tätigkeit nur so kurz ausgeübt hast.
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HenriHenri
Ein "qualifiziertes" Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber ausstellen, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.
Per Gesetz ist der AG nur zur Erstellung eines "einfachen" Zeugnisses verpflichtet.
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bitmapbitmap
(1) 1Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. 2Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. 3Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) 1Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. 2Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(§ 109 Gewerbeordnung)
Was man sich nach 4-wöchiger Tätigkeit allerdings von einem qualifizierten Arbeitszeugnis erhofft ist mir schleierhaft. Sehr viel sollte man da vom Arbeitgeber nicht erwarten.
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MarianneWMarianneW
Ich glaub nach 4 Wochen besteht noch kein Anspruch auf ein wirklich qualifiziertes Zeugnis. (Natürlich schon auf eine Bescheinigung dass du dort gearbeitet hast und was dein Tätigkeitsfeld gewesen wäre) Denn was qualifiziertes sollte nach 4 Wochen da drinstehen?
So wollte ich es auch gerade formulieren.