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Anspruch auf pflichtteil - muß ich es beantragen?

Frage von maeuschen8 maeuschen8

Meine Mutter ist bei einem Verkehrsunfall ums leben gekommen. Ich bin das einzige Kind und habe noch einen Sohn. Meine Eltern haben ein sog. Berliner Testament indem sie sich beide gegenseitig als Erbe eingesetzt haben. Muß dieses Testament jemanden übergeben werden? Und wie komme ich an mein Pflichtteil, denn da ist auf jedenfall Ärger vorprogrammiert. Mein Vater lässt nicht mit sich reden, jedenfalls nicht wenn es um Geldsachen geht. Aber wenn ich gerichtlich vorgehen muß, dann stellt er komplett auf stur und bricht sicherlich jeglichen Kontakt ab und macht mich beim Rest meiner Verwandschaft schlecht.

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Antworten (7)

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    Antwort von akademikus akademikus

    da schließe ich mich jazz844 an, das nachlassgericht gibt die eigentlich alle informationen die du benötigts. alles gute, gruss akademikus

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    Antwort von Jazz844 Jazz844

    Guten Morgen. Geh doch einfach mal auf´s Gericht und lass dich dort beraten,die Leute sind echt nett. als meine oma gestorben ist(mit der keiner von uns mehr kontakt hatte) haben die uns angeschrieben aber wir haben das erbe abgelehnt waren eh nur schulden :-) wie gesagt einfach mal auf´s gericht und beraten lassen

    lg jessi

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Ja richtig, geh zum Nachlassgericht ! Wenn dein Vater schlau ist verlebt er sein Vermögen !

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Deine Mutter hat mit dem "Berliner Testament" ihren Wunsch, was mit ihrer Hinterlassenschaft geschehen soll, ausgedrückt, so dass Du diesen Wunsch respektieren werden musst. Es dauert also noch etwas mit dem Erbteil.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn Du nicht befürchten mußt, dass das vorhandene Erbe der Mutter verschleudert wird, macht die Einforderung des Erbanteiles wenig Sinn! Der Vater könnte Deinen gesetzlichen Erbanspruch dann auf den Pflichtteil reduzieren, was dann die Hälfte des gesetzlichen Anteils bedeuten würde. Eine andere Verfügung kann er indessen nicht treffen, da es sich bei dem "Berliner Testament" um einen gemeinsame Willenserklärung handelt, die ein Einzelner, bis auf die Pflichtteilsregelung nicht verändern kann. Mit etwas Geduld erbst Du später das gesamte Vermögen! Die Eltern haben sich, d.h., jeden Einzelnen von Ihnen vor den Nachstellungen vorgieriger Erben schützen wollen. Diesen seinerzeit bekundeten Willen sollte man respektieren, wenn man keinen finanziellen Schaden in Kauf nehmen möchte.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Das mit dem Nachlaßgericht ist eine gute Idee. Ich würde aber empfehlen, die Dinge einfach so laufen zu lassen. Wenn Du Deinen Pflichtteil jetzt (entgegen dem Testament) einforderst, verlierst Du meines Wissens nämlich den Erbanspruch (bzw. bekommst dann auch nur noch den Pflichtteil), wenn Dein Vater stirbt.

    Also auf alle Fälle beraten lassen - sonst kann es ganz schlecht ausgehen.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Das Pflichtteilsrecht wird bei einem gemeinschaftlichen (Berliner) Testament nicht ausgeschlossen; (§ 2269 BGB, Palandt RN 12); im übrigen schließe ich mit jazz und akademikus an; Du musst den Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben geltend machen; das geht nicht automatisch;

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