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Anspruch auf Niederlassungserlaubnis

Frage von sakisaki sakisaki

Hallo,

Ich bin 24 Jahre alt und ich lebe seit 2002 in Deutschland. Ich bin hier mit meine Familie nach Deutschland gekommen.

Seit 2007 besitze ich und meine Familie ein Aufenthalserlaubnis nach AufenthalG § 23.

in 2012 wollte ich für Niederlassungserlaubnis beantragen aber Beamter sagte mir das ich brauche 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge oder freiwilige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Problem ist, ich war in letzte 5 Jahre ein Schüler und konnte kein Renteversicherung zahlen. 2009 bis 2011 war ich in Berufshochschule und dort habe ich mein Fachhochschulereife erworben. Davor habe ich auch mittlere reife eworben.

Jetzt mein Frage.

Weil ich in letzten 5 Jahren, ständig in der Schule war, muss ich jetzt 60 Monate Renteversicherung zahlen um Niederlassungserlaubnis zu bekommen? oder wird diese Voraussetzung gilt nicht für mich? weil ich schüler war?

Also momentan bin ich selbständig seit 4 Monaten (direkt nach dem Schule)

ich bedanke mich schonmal im voraus für eure antworten.

mfg Robert Hitoshi

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von totti1959 totti1959

    Grundsätzlich mal an alle ausländischen Mitbürger:

    Wenn eine Frage gestellt wird, muss der Informationsfluss besser sein. Angaben zu Alter, Nationalität, Grund des Aufenthaltstitels, Dauer des deutschen Aufenthaltes, Einkommen, Einkommenszeiten, Vorstrafen, Elternstatus, Familienstatus, Schulbildung usw. sind für die Beantwortung von Fragen unerlässlich. Sonst können solche Fragen nicht beantwortet werden.

    Nun zu deinem Fall,

    du hast eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, vermute ich mal. Und gemäß § 34 AufenthG hast du eine Verlängerung der 3-jährigen AE (§ 26) erhalten. Insoweit gilt folgender §:

    http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

    Und das bedeutet, dass alle 9 Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Du wirst dich also noch ein bisschen gedulden müssen.

    Kommentar von sakisaki sakisaki

    Hallo,

    Ich bin 24 Jahre alt. Grund des Aufenthalstitel : nach § 23 (Humanitären Gründe) Also in 2012 März wird es genau 5 Jahren sein d.h seit 5 Jahre besitze ich Aufenthalstitel.

    Problem liegt bei mir nur hier. "er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet "

    Aber was ich nicht verstehe, wie kann ich 60 monate beiträge zahlen wenn ich bis 2011 nur ein schüler was ? es ist unlogisch.

    also hier habe ich auch was gefunden.

    "Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend."

    problem ist ich war in fachhochschule in 2011 und habe mein abschluss bekommen, normal habe ich anspruch auf Niederlassung oder???

    Kommentar von totti1959 totti1959

    Schwierige Frage, nicht leicht zu beantworten.

    Wenn zu dem Zeitpunkt der anerkannten Schul- oder Berufsausbildung die fünf Jahre nocht nicht vorbei waren, dann hättest du keinen Anspruch gehabt.

    Du musst dich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis befinden und die 5 Jahre Frist sind um. Also wenn du jetzt ein Studium beginnst oder eine gewerbliche Lehrstelle annimmst, kannst du den Antrag stellen.

    Kommentar von sakisaki sakisaki

    Super, das war sehr hilfsreich... Danke Schön :D

    Ok ich will in Mainz Sommer Semester in Bereich Informatik anfangen also Bachelor of Science (Computer Science).

    Mein Frage ob das als anerkannten Schul-oder Berufsausbildung gilt?

    Ich danke Ihnen nochmals für Ihre mühe.

    Kommentar von totti1959 totti1959

    Ja, ist anerkannt. Siehe Wikipedia.de.

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