Anspruch auf Mietkautionszahlung verjährt nach drei Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren. Seit 01.06.2004 bis heute wohnen wir in der Wohnung. Als wir eingezogen sind, haben wir die im Mietvertrag vereinbarte Mietkaution nicht bezahlt. Erst im Mai 2008 (früher haben wir keinen Brief bekommen) ist diese mit dem Schreiben der Verwaltung verlangt worden. Im Juli 2008 haben wir die Kaution (1.096.41 EUR) bezahlt. Zufällig haben wir erfahren, dass Anspruch auf Mietkautionszahlung nach drei Jahren verjährt. Als ob die Zahlungsfrist (in unserem Fall) ab 31.12.2004 bis zum 31.12.2007 bestand. Später verjährt der Anspruch und kann nicht mehr geltend gemacht werden! Wir bitten Sie (mit der Berufung auf die Gesetze) uns zu helfen, wenn es wahr ist. Wo steht diese Information? Ob wir Recht haben unser Geld zurück zu bekommen? Danke im Voraus!
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Hier gibt es jede Menge Infos dazu: http://www.google.de/search?q=verj%C3%A4hrung+mietkaution&ie=utf-8&oe=ut...:de:official&client=firefox-a
Ob eine Rückforderung Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, man sollte doch nicht andere Leute abzocken und die fällige Kaution auch ordnungsgemäß bezahlen.
Ich habe mir gerade Deine vorherige Frage angeschaut. Kann es sein, dass Ihr nicht gerade Traum-Mieter seid?
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Pech! Die Kaution war vereinbart, wie Du schreibst. Demnach ist die zu zahlen gewesen.
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Die vollständige Kaution bekommt Ihr zurück, wenn Ihr mal auszieht und die Wohnung gut erhalten wieder abgebt. Seid nur froh, dass der VM nicht die Kaution innerhalb von 3 Monaten VERLANGT hat - ferner wird sie nur erhoben, weil die VM sich auch etwas schützen müssen vor Leuten, die vielleicht keine Miete mehr zahlen oder die Wohnung demolieren - dann stehen die VM nämlich da und haben kaum Rechte. Und wenn sie ihre Rechte wahr machen, geht das ganz schön in die Kohle, das glaube mal. Finde diese Frage voll daneben irgendwie
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kein recht, da bezahlt... wenn dem so ist, vorher informieren
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Selbst wenn Forderungen verjährt sind, hat man in den seltensten Fällen Anspruch auf Erstattung der Zahlung, wenn man sie trotz allem geleistet hat.
Gut aufgepaßt !!! Danke
Ich würde sagen, dass wir mindestens nicht schlechte Mieter sind. Es geht um unseren VM, der ganz klar wusste, dass die Miete wegen des starken Lärmes vermindert werden muss (meine vorherige Frsge). Damals hat uns VM abgelehnt! Was diese Frage angeht, bin ich sicher, dass VM Bescheid auch wusste, dass Anspruch auf Mietkautionszahlung nach drei Jahren verjährt. Schade, dass wir es zu spät erfahren und bezahlt haben. Können wir das Geld zurück haben?