Frage von rozin59 24.01.2010

Anspruch auf Mietkautionszahlung verjährt nach drei Jahren

  • Antwort von BonniesRanch 24.01.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hier gibt es jede Menge Infos dazu: http://www.google.de/search?q=verj%C3%A4hrung+mietkaution&ie=utf-8&oe=ut...:de:official&client=firefox-a

    Ob eine Rückforderung Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, man sollte doch nicht andere Leute abzocken und die fällige Kaution auch ordnungsgemäß bezahlen.

    Ich habe mir gerade Deine vorherige Frage angeschaut. Kann es sein, dass Ihr nicht gerade Traum-Mieter seid?

  • Antwort von critter 24.01.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Pech! Die Kaution war vereinbart, wie Du schreibst. Demnach ist die zu zahlen gewesen.

  • Antwort von Panikgirl 24.01.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die vollständige Kaution bekommt Ihr zurück, wenn Ihr mal auszieht und die Wohnung gut erhalten wieder abgebt. Seid nur froh, dass der VM nicht die Kaution innerhalb von 3 Monaten VERLANGT hat - ferner wird sie nur erhoben, weil die VM sich auch etwas schützen müssen vor Leuten, die vielleicht keine Miete mehr zahlen oder die Wohnung demolieren - dann stehen die VM nämlich da und haben kaum Rechte. Und wenn sie ihre Rechte wahr machen, geht das ganz schön in die Kohle, das glaube mal. Finde diese Frage voll daneben irgendwie

  • Antwort von ziuwari 24.01.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    kein recht, da bezahlt... wenn dem so ist, vorher informieren

  • Antwort von ErsterSchnee 24.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Selbst wenn Forderungen verjährt sind, hat man in den seltensten Fällen Anspruch auf Erstattung der Zahlung, wenn man sie trotz allem geleistet hat.

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