Jein. ALG1 entfällt, da du direkt davor keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
Alg2 bekommst du, wenn du dem Grunde nach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst für mindestens 15Std/wö.
Aber:
Zur Berechnung wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft, also auch dein partner, herangezogen. Ist sein Einkommen zu hoch, erhältst du keine Leistungen, kein Mietzuschuß, und dann bist du auch nicht krankenversichert.
Stell frühzeitig einen Antrag, denn die Prüfung der Unterlagen dauert 4-6 Wochen.
Kontoauszüge (zur Einsicht) der letzten 3 Monate, deine Einkommensbelege, seine Einkommensbelege, Bewilligungsbescheid vom Kindergeld, ggf weitere Einkommensbelege.
mehr als dass man es dir ablehnt, kann nciht passieren.
Nein verheiratet und derzeit bekomme ich ja sowieso noch Elterngeld.