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Anspruch auf Leistungen

Frage von Marion79 Marion79

Guten Morgen,

ich bin in Elternzeit bis 02/2011 (also 1 Jahr). Davor war ich seit 2006 selbständig. Nach der Elternzeit soll die Selbständigkeit nicht weiter geführt werden. Hab ich Anspruch auf irgendwelche Leistungen der Arge, falls ich nicht sofort einen neuen Halbtags-Job finde ??

Danke

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Jein. ALG1 entfällt, da du direkt davor keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Alg2 bekommst du, wenn du dem Grunde nach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst für mindestens 15Std/wö.

    Aber: Zur Berechnung wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft, also auch dein partner, herangezogen. Ist sein Einkommen zu hoch, erhältst du keine Leistungen, kein Mietzuschuß, und dann bist du auch nicht krankenversichert.

    Stell frühzeitig einen Antrag, denn die Prüfung der Unterlagen dauert 4-6 Wochen. Kontoauszüge (zur Einsicht) der letzten 3 Monate, deine Einkommensbelege, seine Einkommensbelege, Bewilligungsbescheid vom Kindergeld, ggf weitere Einkommensbelege.

    mehr als dass man es dir ablehnt, kann nciht passieren.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Bist du alleinstehend? Dann musst du dich so bald wie möglich arbeitsuchend melden. Leistungen stehen dir u.U. bereits jetzt zu.

    Kommentar von Marion79 Marion79Marion79

    Nein verheiratet und derzeit bekomme ich ja sowieso noch Elterngeld.

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    Woher sollen wir das wissen, wir kennen doch die genauen umstände nicht! einen antrag stellen kann man immer, auch schon während der elternzeit! kommt auf viele faktoren an, stell einfach einen antrag und du wirst sehen was passiert

    Kommentar von Marion79 Marion79Marion79

    Auf solche Antworten kann man verzichten !!!

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    kann man??? kann man nicht, da spricht die logik

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    zumindest auf grundsicherung hat jedermann anspruch. am besten du gehst zu deiner zuständigen arge und lässt dich da beraten ;-)

    Kommentar von Marion79 Marion79Marion79

    Ich bin jetzt erst seit ein paar Wochen in Elternzeit, daher denke ich nicht das ich jetzt schon zur ARGE muss.

    Danke für die Antworten.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    würde trotzdem nachfragen sicher ist sicher

    Kommentar von Marion79 Marion79Marion79

    Danke.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    bitte sehr :-)

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