Anspruch auf Küchentür in Mietwohnung? Übergabe steht noch aus.

10 Antworten

Entscheidend ist m. E., ob da mal eine Tür vorhanden war oder nicht. Wenn ja und die ist "verschwunden", sehe ich den Vermieter in der Pflicht. Es kann nicht zugemutet werden und wäre eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, wenn sämtliche Küchengerüche sich in der Wohnung verteilen könnten/sollten/dürften. Benenne das also als Mangel und fordere bei der Übergabe die Beseitigung des Mangels mit Fristsetzung. Geräte dann der Vermieter in Verzug, dürftest du einen Tischler beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Warum solltest du auch für die Schludrigkeit des Vermieters aufkommen?

Die Wohnung ist aber noch nicht übergeben, da ist der Knackpunkt, nicht dieUnterschrift auf dem Mietvertrag.

Das würde ich auf alle Fälle mit aufnehmen. Eine Tür gehört zur Mietwohnung dazu. Setze dem Vermieter eine Frist. Wenn der Mangel dann immer noch nicht behoben wurde, dann miete kürzen. Auf eine Dunstabzugshaube hast du keinerlei Anspruch.

Damit wird der FS nicht durchkommen. Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben, der derzeitige Zustand damit akzeptiert. Hier ist nur auf Entgegenkommen des Vermieters zu hoffen.

ich ziehe in eine neue Mietwohnung. Die Wohnungsverwaltung hat sich rausgehalten und mich alles mit dem Vormieter besprechen lassen. Ich habe mir natürlich alles gut angesehen.

Nein hast Du nicht, sonst wäre es Dir sofort aufgefallen dass es keine Küchentür gibt

Heute bin ich mit dem Vormieter nochmal durchgegangen. Ich dachte bislang, die Tür für die Küche stünde im Keller oder so, aber tatsächlich hatte er auch keine.

 Da hätte man bei Besichtigung nachhaken müssen.

Der Mietvertrag ist unterschrieben, aber die Wohnungsübergabe ist erst in 10 Tagen.

Dann gilt dan gemietet wie besichtigt.

Da es auch keine Dunstabzugshaube gibt, möchte ich auf eine Tür bestehen, da ich die Garderobe im Flur sonst ja nicht nutzen kann, weil die Küchengerüche da reinziehen.Wie stelle ich das nun am besten an? 

Auch hier gilt gemietet wie besichtigt.

Du kannst nur höflich fragen/bitten und auf Kulanz hoffen.

Ich fürchte, bei der Übergabe wird man mir nur sagen, dass die fehlt und dass das ins Protokoll aufgenommen wird.

Falls kein Protokoll gemacht wird dann mache Du eins und belege es mit Fotos.

Will der Vermieter es nicht unterschreiben( muss weder Mieter noch Vermieter), dann von Zeugen unterschreiben lassen.

MfG

Johnny

Wenn Du die Wohnung ohne Küchentür anmietest und es nicht schriftlich fixiert ist, dass Dir eine zusteht, dann kannst Du auch keine Ansprüche darauf geltend machen , allenfalls kannst Du auf Entgegenkommen des Vrmieters hoffen.

möchte ich auf eine Tür bestehen

Mit welchem Rechtsgrund? Tastsächlich gilt der bei Besichtigung, spätestens Vertragsschluss vorhandene Zustand als akzeptiert und stellt insofern weder einen Mangel der Mietsache dar noch gäbe er einen Forderungsanspruch des Mieters her :-O

Sofern der Vermieter seine vermietete Tür nicht vom Vormieter ersetzt verlangt, da der auch nie eine hatte: Da kannst du nur  auf deine Kosten ein Türblatt, eine Falttür oder Dunstabzugshaube anschaffen und einbauen lassen und bei Auszug wieder abbauen :-)

G imager761