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Anspruch auf Krankengeld bei Familienversicherung

Frage von colli972 colli972

Hallo Ich habe am 5.09.2011 einen Teilzeitjob (versicherungspflichtig) angenommen und hatte im Dezember einen Bandscheibenvorfall, der operiert werden musste. Darauf hin hat mich mein Arbeitgeber, noch während der Probezeit zum 29.12, fristgerecht gekündigt. Somit bin ich seit dem 30.12.2011 wieder Familienversichert über meinen Mann( wie denn sonst?). Habe ich trotzdem Anspruch auf Krankengeld, da ich ja während des Beschäftigungsverhältnisses erkrankt bin, oder verfällt der Anspruch, weil ich ja jetzt wieder Familienversichert bin ?

Lieben Dank für hilfreiche Antworten :-)

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Antworten (4)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn man arbeitsunfähig ist, besteht Anspruch auf Krankengeld. Nach § 192 SGB V bleibt bei Krankengeldanspruch die eigene Mitgliedschaft erhalten. Eine Familienversicherung kann erst** nach** Ende der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden. Schriftlich Krankengeld beantragen und aufgrund § 192 SGB V um Stornierung der Familienversicherung bitten. Bei Problemen hilft oft das "Zauberwort" Aufsichtsbehörde.

    Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos vom Arzt bescheinigt wurde und die Krankenkasse jeweils sofort über die Verlängerung informiert wurde (am besten nachweisbar). § 49 SGB V

    Gruß

    RHW

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Danke für den Stern und das Kompliment!

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Krankengeld gibt es von der Zahlstelle wenn du nach 6 Wochen während einer sozial versicherungspflichtigen Arbeit weiterhin krank geschrieben bist.

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    Antwort von vipern vipern

    Wenn du vorher auch schon gearbeitet hast müßtest du doch Arbeitsosengeld bekommen

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    Antwort von colli972 colli972

    Danke Kaesefuss, aber die KK will kein KG zahlen, mit der Begründung, dass ich ja jetzt Familienversichert sei. Ich werde noch mind. die kommenden 6 Wochen krank geschrieben sein. Erfülle also die Zeitspanne.

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