Hallo, ich habe folgende Frage an Euch. Situation: Zeitarbeitsvertrag läuft am 30.09.09 aus, ab 01.10.2009 sollte ich ALG 1 beziehen, bin aber seit heute Krank geschrieben. Habe bereits das AA über die neue Situation informiert, die sagen, dass ich mich mit der Krankenkasse auseinander zusetzen hätte. Ist das so korrekt ? Wer bezahlt ab 01.10.09 das Krankengeld und wie lange im Höchstfall ?
Anspruch auf Krankengeld
Antworten (3)
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lalelu50 Ja. Ab 01.10. erhälst Du Krankengeld für max. 78 Wochen wegen der selben Erkrankung innerhalb von 3 Jahren. Das heißt, dass ggf. Vorerkrankungen auf den Höchstanspruch angerechnet werden. Ich gehe davon aus, dass Du nicht zu schwer krank und somit bald wieder arbeitsfähig bist. Sonst mußt Du damit rechnen, dass Dich Deine Krankenkasse kurzfristig dem Medizinischen Dienst vorstellt.Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, deshalb bekommst Du dort erst Leistungen, wenn Du wieder gesund bist.
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GenLeutnantGenLeutnant
Das ist so korrekt.Wenn Du krank geschrieben bist und Du willst dich Arbeitslos melden,schickt Dich das Arbeitsamt sowieso wieder nach Hause.Der richtige Weg ist in diesem Fall der Gang zu Deiner Krankenkasse.Wenn ich mich noch recht erinnere,erhältst Du 68% von Deinem Bruttolohn (wenn Du verheiratest bist) ansonsten 63% vom Brutto.Die Kasse zahlt diesen Betrag im Krankheitsfall 75 Wochen.Danach zahlt sie zwar weiter,aber das Krankengeld wird dann noch wieder weniger.
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banditin64banditin64
Da du einen Zeitarbeitsvertrag hast, bekommst du kein KG von der KK. Du wusstest das dein Vertrag ausläuft und musst dich daher 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden. Früher gab es KG, heute nicht mehr, denn ansonsten würden das viele machen die einen Zeitvertrag haben.
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GenLeutnantGenLeutnant Ich bin dabei von mir persönlich ausgegangen,weil es mir vor kurzem so ergangen ist.Wollte es auch nur so weitergeben.Die Änderungen kannte ich nicht.
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banditin64banditin64 Das muss aber schon viele Jahre her sein, denn KG ist schon seit 6 Jahren 70 % vom Brutto jedoch nicht mehr als 90 % vom Netto. Du verwehselst Übergangsgeld mit Krankengeld.
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GenLeutnantGenLeutnant Bin vor exakt 2 Jahren operiert worden und war deshalb längere Zeit krank geschrieben.Es gab aber nur 68%,deshalb macht mich das jetzt etwas stutzig.
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