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Anspruch auf Kostenerstattung (u.a. Schäden) nach Auszug des Mieters

Frage von rdz01 rdz01

Ein Hallo an Alle. Mein Thema: Mieter sind zum 30.09.2007 aus Wohnung ausgezogen. Einer formellen Übergabe haben sich die Mieter entzogen. In 05/2008 ist den ehemaligen Mietern die NK-Abrechnung 2007 (Nachzahlung wurde damit angefordert) in Briefkasten geworfen worden. Bis 07/2008 keine Reaktion. Auf persönliche Nachfrage Antwort: Brief nicht bekommen. In 08 gleiche Abrechnung mit Post nochmal versendet, allerdings wurde die Abrechnung ergänzt um Zahlungsaufforderung für nach Auszug festgestellte Schäden. Es handelt sich um in rechnungsstellung für 3 Zimmertüren. 2 Türen wurden von Mieter entfernt und sind verschwunden (Altbau, deshalb Türblätter kein Standardmaß), 1 Tür wies ein 15 cm großes Loch auf. Wieder keine Reaktion. Auf tel. Anmahnung Reaktion des ehemaligen Mieters: wieso weicht die Rechnung vom ERSTEN Brief ab (der ja nicht angekommen sein sollte). Bis heute (11/2008) kein Einlenken des Mieters, weder bei NK-Abrechnung, noch bei Schadensforderung. Meine Frage: Ist die Forderung auf Kostenerstattung für die verschwundenen/defekte Türen überhaupt durchsetzbar? Wie kann die NK-Abrechnung durchgesetzt werden. Auf schriftl. Mahnung von Anfang 10/2008 mit Fristsezung für Zahlung bis 31.10. natürlich auch keine Reaktion bis jetzt. Für kompetente Antwort wäre ic

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Antworten (5)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Ihr könnt ja mal versuchen, den Schuldnern einen Mahnbescheid zu schicken (gibts im Schreibwarenhandel); ist ein geringes Kostenrisiko; ich vermute aber, dass der Schuldner schon aus Prinzip Wi´derspruch einlegen wird; dann ist anwaltliche Hilfe unerlässlich.

    Kommentar von rdz01 rdz01

    Ich vermute mal, dass ich nicht umhin komme so vorzugehen. Ich habe jetzt nochmals (nach der 1. Mahnung)eine "letzte" Mahnung per Einschreiben/Rückschein verschickt (mit dem Zusatz "Abmahnung"...nach Meinung meiner H&G-Vertreterin unbedingter "Muss"-Zusatz), denke aber mal, dass wird auch keinen (materiellen) Erfolg zeigen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Anspruch mit der Kaution aufrechnen und dann abwarten.

    Kommentar von rdz01 rdz01

    Du hast ja sooo Recht...leider sind die Vermieter (meine Eltern) inzwischen auch so Mitte 70 Jh. und haben eben noch nie Probleme mit Mitern gehabt und deshalb auch noch nie eine Kaution verlangt!...aber, die Zeiten ändern sich ...

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Anwalt für Mietrecht einschalten.

    Kommentar von rdz01 rdz01

    Wollte ich ja gerade erstmal aus Kostengründen vermeiden...es handelt sich um eine Forderung von knapp EUR 350. Darauf setzt der ehemalige Mieter wohl auch (von wegen Kosten/Nutzen-Relation).

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    Antwort von radijas radijas

    Mieter auf alle Fälle verklagen, wenn das nicht hilft, "Russenmafia" hilft immer!!!

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    Antwort von Qetan Qetan

    Hol Dir Rechtsbeistand bei Haus&Grund.

    Kommentar von rdz01 rdz01

    Vom Grundsatz her i.o. Unsere R&G-Vertreterin ist allerdings so knapp 80 Jh. ...entsprechend "altertümlich" kommen mir Ihre Ratschläge vor. Muß also nochmal versuchen aus anderer Vertretung (im Nachbarort...ob das klappt?) Info zu bekommen.

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