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Anspruch auf Kindergeld bei unter 25 Jährigen

gefragt von Dinalia89Dinalia89 am 10.06.2009 um 16:55 Uhr

Hallo ich habe mal eine frage ich bin 19 jahre alt und momentan keine Schulerin mehr erst vor kurtzen ich wollte mal fragen ob mir das Kindergelt zusteht da ich nie zu hause bin ich habe mir ein Hund gehollt weil meine eltern gestagt haben das ich das Kindergeld bekomme ich warte schon seid 3 monaten drauf und immer noch nichts da ich habe meine Eltern darauf Angesprochen sie meinen nur das müsste bald kommen da ich aber immer bei mein Freund bin und von seinem Geld lebe weiss ich nicht wie das ist ob mir das Geld zu steht ich suche auch schon eine Ausbildung aber so schnell geht das nicht was zu bekommen wir können nicht beide von 347 Euro leben.

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kindergeld x 1.135

starlightmemory
beantwortet von starlightmemory am 10. Juni 2009 17:02
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du kannst einen Abzweigungsantrag stellen, da bekommst du das, hab ich auch gemacht. gehe am besten zur Familienkasse und lasse dich beraten.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 10. Juni 2009 17:06
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Du bzw. deine Eltern können einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen. In jedem Fall müssen deine Eltern zustimmen. z.B. in dem sie ankreuzen das sie dir keinen Unterhalt (auch nicht in Sachwerten) leisten. Dann dauerts aber immer noch ne Weile, bis das alles umgeschrieben ist. Und Kindergeld gibts nur, zwischen 2 Ausbildungsabschnitten z.B. Schule und Lehre für die Dauer von 4 Monaten, dann während Lehre oder Studium bis max. 25 J. (gehe mal davon aus das du weder Wehr- noch Zivildienst geleistet hast, da du ja weiblich bist)oder wenn du arbeitslos bist, dann wird es aber als Einkommen gegen gerechnet.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 10. Juni 2009 16:59
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Kindergeld erhältst du bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit (Schule, Ausbildung, dann ist Schluss.) Oder eben, bis du 25 Jahre bist. Wenn deine Eltern es nicht rausrücken, obwohl du dort nicht mehr lebst, geh zum Amt.

Allerdings sich bei dem bißchen Geld, welches du mit deinem Freund gemeinsam hast, einen Hund zuzulegen, ist schon arg dämlich. Fressen ist ja nicht so teuer, aber das Tier muss auch regelmäßig geimpft und entwurmt sowie im Falle einer Krankheit behandelt werden. Und das kann richtig teuer werden.

Wäre schön, wenn man bei so viel Verantwortung vorher nachdenken könnte.


schildi
beantwortet von schildi am 10. Juni 2009 16:58
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kein Geld aber einen Hund, geht arbeiten

Kommentar von F3022858c6a4194e5c570e836635d75csmallDinalia89 am 10. Juni 2009 17:05

Hallo schildi wo ich mir den Hund gehollt hatte. hatte mein Freund Arbeit


anonym
beantwortet von Slizia am 10. Juni 2009 16:58
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Wenn Du über 18 bist, können Deine Eltern Dein Kindergeld nur noch mit Deiner Einwilligung für Dich in Empfang nehmen. Geh also zur Familienkasse und lass das ändern - fertig.

Kommentar von 9ad1c9794e7fdaa19c31538da15af0a1smallmoin390 am 10. Juni 2009 16:59

Seit wann das denn?? Ich bekomme das Kindergeld für meine beiden erwachsenen Söhne. Ich zahle es allerdings an sie weiter.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 10. Juni 2009 17:01

Naja, wenn die das nicht ändern lassen haben, ist das doch ok so.

Kommentar von Slizia am 10. Juni 2009 17:03

Auszahlung an andere Personen, Behörden oder an die Kinder selbst

Sollte der Kindergeldberechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leisten oder leistet er nur unregelmäßig Unterhalt, kann die Familienkasse das Kindergeld, welches diesem Kind zustehen würde, an das volljährige Kind auf Verlangen auszahlen. Ist das Kind noch nicht volljährig, kann das Kindergeld in diesem Fall auf Verlangen an die Person ausgezahlt werden, die dem Kind tatsächlich regelmäßig Unterhalt gewährt. Auch wenn der Berechtigte zwar Unterhalt zahlt, aber einen geringeren Betrag als das anteilige Kindergeld, kann die Abzweigung des Kindergeldes erfolgen. Sollte der Kindergeldberechtigte auf Grund fehlender Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen, ist ebenfalls eine Abzweigung des Kindergeldes möglich. Bevor über die Abzweigung seitens der Familienkasse entschieden wird, erhält der Kindergeldberechtigte die Gelegenheit, zu dem Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes Stellung zu nehmen. Wird dem Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stattgegeben, wird der Betrag für das betreffende Kind abgezweigt, der sich aus dem Gesamtanspruch aller Kinder ergibt. http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Kindergeld.htm

Da sie nicht mehr bei den Eltern wohnt, ist das gegeben. Nebenbei musste mein Sohn vor 2 Wochen sich ausdrücklich einverstanden erklären, dass ich sein Kindergeld weiter bekomme.

Kommentar von F3022858c6a4194e5c570e836635d75csmallDinalia89 am 10. Juni 2009 17:09

Aber dan muss ich mich ummelden oder????

Kommentar von F3022858c6a4194e5c570e836635d75csmallDinalia89 am 10. Juni 2009 17:03

Hallo ich war bei der Familienkasse sie meinen das ich kein recht auf das geld habe das meine Eltern machen könne was sie wollen damit


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 10. Juni 2009 16:57
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Frag bei der Familienkasse nach dem Stand deines Antrages.

Und verwende bitte in Zukunft den ein oder anderen Punkt, wenn du lange Texte schreibst. Danke.


anonym
beantwortet von dantes am 10. Juni 2009 16:57
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Nein. Kindergeld gehört ausschließlich den Eltern. Du musst aber bis zu deiner 1. Ausbildung von deinen Eltern unterstützt werden.

Kommentar von Slizia am 10. Juni 2009 17:00

Das stimmt nicht. Wenn sie über 18 ist und bei ihrem Freund lebt, kann die Kasse das Geld an sie selbst auszahlen. Haben wr bei meiner Tochter gemacht, weils einfacher war.

Kommentar von dantes am 10. Juni 2009 17:15

Falsch. Eindeutig falsch. Das konntet ihr nur, weil du dem zugestimmt hast. Deine Tochter ist nur der Kontoinhaber. Leistungsempfänger bist aber immer noch du! Anspruch darauf hat deine Tochter erst recht nicht!


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