Wenn die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag geht, hat man dann nicht in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Geburtstag? Wie ist im Moment die Rechtslage? Falls es keinen gesetzlich einklagbaren Anspruch gibt, ab wann sollte man sein Kind anmelden, wenn es mit 3 in den Kindergarten kommen soll? Bitte nicht verwechseln mit Krippenplätzen unter 3 Jahren sondern ich meine wirklich Kindergarten ab 3. Bitte nur Antworten, wer sich auskennt.
Antworten (4)
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jademausjademaus
Am besten rufst du in deinem Wunschkindergarten an und fragst nach. Beim Kindergarten meiner Töchter zählt nicht das Anmeldedatum, sondern das Alter des Kindes, welches angemeldet wird, dh ältere Kinder kommen zuerst. Sonst hätten Kinder, die umgezogen sind, ja keine Chance auf einen Kiga-Platz.
Generel kann man sagen, du hast Anspruch ab den 3. Geburtstag, da wo ein Platz frei ist.
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FliegenderSternFliegenderStern
Wir haben unseren Sohn mit knapp 2 Monaten schon angemeldet, in unsere Wunscheinrichtung. Anspruch besteht ab 3. Geburtstag. Aber, wenn in deiner Wunscheinrichtung kein Platz frei ist dann bekommst du einen Platz in einer anderen Einrichtung angeboten. Du hast die Möglickeit aber auch nachzufragen ab wann ein Platz in deiner Wunscheinrichtung frei wird/wäre und kannst ggf. warten - also dein Kind auf die Warteliste setzen lassen.
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mausi27bomausi27bo
mit 3 jahren hast du anspruch auf einen kindergartenplatz,aber um sicher zu gehen,würde ich direkt nach der geburt einen platz suchen und das kind schonmal anmelden in der kita,die dir zusagt,da du mit 3 dann dort einen platz nehmen musst,wo einer frei ist,ob dir die kita gefällt oder nicht
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