Moin wollte mal fragen ob ich irgendwelche anspruche auf zahlungen oder ähnliches habe bei einem gdb von 50
Gruß
Moin wollte mal fragen ob ich irgendwelche anspruche auf zahlungen oder ähnliches habe bei einem gdb von 50
Gruß
Der Grad der Behinderung hat mit einem Rentenanspruch erst mal gar nichts zu tun. Ein Blinder ist zu 100 % behindert. Kann aber trotzdem voll arbeiten.
z.B.
Schau mal hier nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf
In der deutschen Rentenversicherung gibt es nur Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderung hat nicht unbedingt etwas mit dem GdB zu tun.
Hier findest du Informationen zu diesen Renten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen usw:
Lies da mal, da sind Rechte und Nachteilsausgleiche aufgeführt: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/weguebersichten.html#A72
und welche sind das ??
http://kuerzer.de/FrTK9yxkn