Könnt ihr mir sagen, ob man einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat trotz einer Kurzehe? Welche Ehedauer muss vorliegen, damit eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird? Meine beste Freundin benötigt hierzu Informationen. Danke Euch.
Antworten (8)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
DerHansDerHans
Um Missbrauch vorzubeugen ist da eine Wartezeit eingerichtet worden. Es soll vermieden werden, dass praktisch auf dem Sterbebett noch die Ehe eingegangen wird, um jemanden "zu versorgen". Wenn aber eine Ehe erst kurz besteht, und der Partner verstirbt plötzlich und unerwartet, oder durch Unfall, wird es immer eine Einzelfallprüfung geben, ob eine Hinterbliebenenrente gerechtfertigt ist. Wenn der Partner dann selbst arbeiet, und es sind keine Kinder da, kann die Hinterbliebenenrente auch "auf Zeit" gewährt werden.
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2Antwort von
bitmapbitmap
Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
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2Antwort von
Dummie42Dummie42
Möglicherweise hat sie keinen Anspruch
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/urteil-keine-witwenrente-nach-kurzer...
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1Antwort von
Virginia47Virginia47
Bei einer Kurzehe hat man keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, weil der Eindruck entsteht, dass es nur eine "Versorgungsehe" war, um die Rente zu sichern. Wenn allerdings objektive Gründe vorliegen, warum die Ehe nicht früher geschlossen werden konnte, kann man Anspruch auf Hinterbliebenenrente erlangen. ich habe mal von einem Beispiel gehört, wo die beiden schon Jahre lang zusammengelebt haben. Aber einer der Partner war noch anderweitig verheiratet und konnte erst nach der Scheidung wieder heiraten.
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1Antwort von
rio26rio26
Wenn zum Zeitpunkt des Todes noch keine Scheidung vorlag , besteht Anspruch wenn Sie mind. 1 Jahr verheiratet war.
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1Antwort von
PaperkitePaperkite
Ja, aber ich denke, wie bei der Erbschaft gibt es da auch eine prozentuale Stückelung.
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1Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Das spielt keine Rolle, wie lange Du verheiratet bist, auch wenn es nur ein Tag war, dann warst Du verheiratet.
Kommentar von
bitmapbitmap Wenn es um Wittwenrente geht, spielt das schon eine Rolle.
Kommentar von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4 Nun, ich gehe davon aus, dass die beiden nicht geheiratet haben, damit sie versorgt ist.
Kommentar von
bitmapbitmap Kommt auf die Umstände an, die wir ja gar nicht kennen in dem Fall.
Kommentar von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4 Sooo ist es !
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Davon bin ich eigentlich ausgegangen!