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Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Kurzehe möglich?

Frage von Wurstmax Wurstmax

Könnt ihr mir sagen, ob man einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat trotz einer Kurzehe? Welche Ehedauer muss vorliegen, damit eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird? Meine beste Freundin benötigt hierzu Informationen. Danke Euch.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Um Missbrauch vorzubeugen ist da eine Wartezeit eingerichtet worden. Es soll vermieden werden, dass praktisch auf dem Sterbebett noch die Ehe eingegangen wird, um jemanden "zu versorgen". Wenn aber eine Ehe erst kurz besteht, und der Partner verstirbt plötzlich und unerwartet, oder durch Unfall, wird es immer eine Einzelfallprüfung geben, ob eine Hinterbliebenenrente gerechtfertigt ist. Wenn der Partner dann selbst arbeiet, und es sind keine Kinder da, kann die Hinterbliebenenrente auch "auf Zeit" gewährt werden.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

    http://www.buzer.de/gesetz/886/a12101.htm

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Davon bin ich eigentlich ausgegangen!

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    Antwort von Dummie42 Dummie42
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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Bei einer Kurzehe hat man keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, weil der Eindruck entsteht, dass es nur eine "Versorgungsehe" war, um die Rente zu sichern. Wenn allerdings objektive Gründe vorliegen, warum die Ehe nicht früher geschlossen werden konnte, kann man Anspruch auf Hinterbliebenenrente erlangen. ich habe mal von einem Beispiel gehört, wo die beiden schon Jahre lang zusammengelebt haben. Aber einer der Partner war noch anderweitig verheiratet und konnte erst nach der Scheidung wieder heiraten.

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    Antwort von rio26 rio26

    Wenn zum Zeitpunkt des Todes noch keine Scheidung vorlag , besteht Anspruch wenn Sie mind. 1 Jahr verheiratet war.

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    Antwort von Paperkite Paperkite

    Ja, aber ich denke, wie bei der Erbschaft gibt es da auch eine prozentuale Stückelung.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Das spielt keine Rolle, wie lange Du verheiratet bist, auch wenn es nur ein Tag war, dann warst Du verheiratet.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wenn es um Wittwenrente geht, spielt das schon eine Rolle.

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Nun, ich gehe davon aus, dass die beiden nicht geheiratet haben, damit sie versorgt ist.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Kommt auf die Umstände an, die wir ja gar nicht kennen in dem Fall.

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Sooo ist es !

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    Antwort von Liszii Liszii

    Ja , auch wenn es nur eine kurze ehe war , ehe ist ehe

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