hi mein opa wurde im krieg aus seiner heimat vertrieben dementsprechen auch aus den haus raus vertreiben nun ist die frage habn wir noch einen anspurcuh auf das haus schließlich haben meine uhrgr0ßeltern das haus ja gebaut und bezahlt oder könnten wir zumindest miete verlangemn
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
larry2010larry2010
ich denke das deine grosseltern damals eine entschädigung beantrag haben und somit kein anspruch mehr besteht. ob dies in ordnung war, kann man aber überprüfen lassen.
dafür gibt es aber extra eine behörde die dafür zuständig ist.
dort könnt ihr unterlagen dazu einsehen.
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4Antwort von
PeVauPeVau
Eine Rückübertragung kannst du vergessen. Eventuell besteht noch ein Anspruch auf Entschädigung, sofern dieser noch nicht verjährt ist.
Wie auch immer,eine solche Klage beginnt und endet in Polen. Allerdings solltet ihr sehr gut überlegen, was ihr tut. Denn an diesem Eigentum werdet ihr keine Freude haben und Freunde in Polen macht ihr euch damit auch nicht.
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0Antwort von
janus99janus99
HALO! Dein Opa kan noch das Haus und Grundstiück zurück bekommen! Zu erst:wen er ist bis jezt in Grundbuch eingetragen als Besizer. (GRUNDBUCH PRÜFFEN) Zweitens: wen dein Opa hatte und hat weiter polnischesstatbürgerschaft. Nur die zwei fälle führen zum Erfolg.
Kommentar von
Tim24296Tim24296 danke!
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ne egt ürden wir dann miete verlangen aber ich denke mit einer entschädigung währ schon der sache gut getna