Meine Tochter 17, will eigene Wohnung beziehen. Ich bekomme zur Zeit Elterngeld und der Vater meiner Tochter zahlt kein Unterhalt, somit bin ich auch nicht in der Lage sie finanziell zu unterstützen. Hat sie ein Anspruch auf Hartz IV? Ach ja sie muss nicht ausziehen, aber leider versteht sie sich nicht so gut mit meinem Partner; das große Problem ist, dass sie keine Lust auf Schule oder sonst eine Arbeit hat und wir bestehen darauf dass sie was tut, es geht schließlich um ihre Zukunft.
Danke
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Jugendliche unter 25 Jahren haben als Bezieher von ALG 2 kein Recht auf eine eigene Wohnung, so lange sie Zuhause wohnen können.
Wenn sie es nicht glaubt, kann sie ja mal bei der ARGE vorbei gehen. Vorausgesetzt es ist nicht zu viel Arbeit/Stress für sie.

Solange sie unter 25 Jahre alt ist, kann sie sich das aus dem Kopf schlagen, weil sie bis dahin immer wieder an Dich verwiesen wird!

Deine Tochter kann in eine Wohngruppe ziehen, die vom Jugendamt betreut wird. Eine Wohnung wird sie mit 100%-iger Sicherheit nicht bekommen.
Da wird Deine Tochter aber viel arbeiten müßen weil eine Wohnung schon ein ziemliches Loch in das Buget reißt.

Sie kann nicht ausziehen!!!!!!! Erst ab 25 es gibt nartürlich noch spezielle Unterschiede (z.b wenn sie schwanger ist oder sonst RICHTIGE familiären Probleme hat)
Aber NUR weil sie sich mit deinem Partner nicht versteht ist das noch kein Gründ!!!!
dann müssten sich die beiden eben aus dem Weg gehen oder du musst eine Andere Lösung finden!! Aber das Amt wird sich darum bestimmt nicht kümmern!!!!!!
Wäre ja auch noch schöner wenn das funktioniert, da könnten sich alle Jugendlichen mal schnell ne güstnige Wohnung besorgen.
Wie wäre es, wenn sie sich selbst eine Arbeit sucht, um mal alleine über die runden zu kommen.
Dann kann sie ja sehen, wie schwer es ist, wenn man in der Schule nichts gelernt(schlechte Noten) hat.
Manchmal muss man die Kids halt auf den Boden der Tatsachen zurück holen.
MfG!