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Anspruch auf Hartz 4, trotz verdienenden Freund?

Frage von ivoennsche ivoennsche

Hallo, ich bin neu in diesem Forum und habe folgendes Problem:

Ich bin ab September kein Student mehr. Momentan habe ich zwei HiWi-Jobs, die im September auslaufen. Um meine Kosten (Miete, Krankenversicherung usw.) zu decken bin ich dann wohl auf Hartz4 angewiesen, da meine Suche nach einer Doktorandenstelle noch nicht erfolgreich war. Nun meine Frage: ich wohne schon seit 7 Jahren mit meinem Freund zusammen, der 1100 Euro netto verdient. Habe ich Anspruch auf Hartz4 und andere Zuschüsse wie Wohngeld oä oder muss mich mein Freund mitfinanzieren?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von eddali eddali

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html schau mal da nach, da gibts einen Rechner

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    Antwort von CarolaM CarolaM

    Ihr führt ein eheähnliches Verhältnis. Das wird angerechnet, und Du bekommst weniger.

    Kommentar von Malustra MalustraMalustra

    eheänhliches Verhältnis mit jeder Menge Pflichten und wenigen Rechten.

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    Antwort von butty09 butty09

    das ist dann eien bedarfsgemeinschaft wo sein einkommen teilweise mit angerechnet wird..antrag stellen und seine verdienstbescheinigung beilegen...viel wird es nicht sein was du bekommst

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Im Netz gibt es Hartz4 Rechner, da kannst du alles eingeben miete und Einkommen vom Freund wenn ihr zusammen wohnt, dann siehst du was du ca bekommst http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.php

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    Antwort von sunshin1985 sunshin1985

    Etwa so ähnlich sieht es bei mir auch aus, habe alg2 beantragt. Mein Freund arbeitet Vollzeit bekommt 1271 Netto. Alg sagt nun dass er 10 EUR zuviel verdient, damit ich überhaupt Leistungen beziehen kann. Wohnen seit ca. 4,5 Jahren zusammen, eheaähnliches Vh, da meine Bewerbungen bisher leider erfolglos blieben, nebenbei aber einen Job bis Juni 2010 hatte. Nun zerstören die Umstände unsere Beziehung, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und ich nichts bekomme (widerspruch blieb erfolglos), muss er für mich aufkommen. Die pbernehmen noch nicht einmal meine Krankenkasse, traurig armnes Deutschland! Nun haben wir beschlossen, dass ich mir eine eigene Wohnung suche. Ich hoffe für Euch, dass es anders läuft und Du etwas alg2 bekommst. Liebe Grüße

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    Antwort von DRBaertling DRBaertling

    Unterschied liegt im Begriff "erwerbsfähig" (mind. 3 WoStd mögl. Arbeit). Wohngeld für die, welche nicht mind 3 Std. arbeiten können, andere ALG II/ "Hartz IV". Letzteres gilt also für Sie. Beim Amt werden Sie als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, d. h. beide Einnahmen zählen sowie beide Ausgaben. Der Verdienst Ihres Freundes reicht nicht, um "Hilfebedürftigkeit" auszuschließen. Unter anderem zählen die KdU noch dazu (Kosten der Unterkunft)etc.. Holen Sie sich einen Antrag, füllen ihn aus und geben ihn ab - so haben Sie garantiert viele Ihrer Fragen geklärt.

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    Antwort von ivoennsche ivoennsche

    Danke für die vielen Links und Antworten. Bin jetzt ein bißchen schlauer :)

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    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    Wie hier schon mehrfach geschrieben, muss Dein Freund Dich mit finanzieren. Ob Du dann noch H4 bekommst, wird der Antrag ergeben. Zur Ergänzung: Wohngeld ist eine Leistung, die H4 ausschließt und umgekehrt. Wenns für Dich kein H4 mehr geben sollte, kannst Du noch schauen, obs dann Wohngeld für Euch gäbe. Dazu ein Online-Rechner:
    http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Wenn ihr schon so lange zusammen lebt wird auf jeden Fall das Einkommen deines Freundes mit angerechnet.Dein Freund muß seinen Verdienst und sein Vermögen angeben... http://www.elo-forum.org/

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff
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    Antwort von Malustra Malustra

    Ein klassisches Beispiel dafür, wie Hartz IV zwischenmenschliche Beziehungen zerstören könnte.

    Ich drück die Daumen, daß Du auch ab Oktober irgendwelche Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt beisteuern kannst.

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    Antwort von mellia35 mellia35

    sobald ihr eine gemeinsame Wohnung bewohnt und dort gemeldet seid, wird das Gehalt vom Freund mit angerechnet.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Nicht sobald man eine gemeinsame Wohnung bewohnt. Dieses mit angerechnet werden darf erst nach einem Jahr des zusammenlebens greifen.Vor Ablauf dieser Jahresfrist darf die Arge nichts vom Freund anrechnen!Der Freund wäre auch nicht Auskunftspflichtig!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    das stimmt so pauschal nun auch wieder nicht. wenn die arge überzeugt von einer bg ist, dann ist der he verpflichtet das gegenteil zu beweisen. das mit dem jahr findet keine berücksichtigung.

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    Antwort von lilith666 lilith666

    ja geh zum amt ich hatte auch keine ansprüche mehr aber mein freund hat auch mehr verdient

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    Antwort von kassi1 kassi1

    stell auf jeden fall einen antrag....selbst wenn du deinen freund mit angeben musst..

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