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Anspruch auf GEZ Befreiung?

Frage von Houdina Houdina

Werde ab übernächsten Monat wieder bei meinen Stiefvater wohnen, wie wäre dass dann mit den GEZ-Gebühren? Wenn ich wieder zu ihm ziehe nehme ich kein Fernseher, Radio etc... mit, da dort vor Ort schon alles vorhanden ist. Muss ich trotdem extra GEZ-Gebühren bezahlen oder reicht es wenn mein Stiefvater schon GEZ-Gebühren bezahlen muss? Was kreuze ich bei dem Befreiungs Antrag als Grund an?

Hoffe ihr könnt mir helfen!

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hamstichefin hamstichefin

    Mußt keine GEZ-Gebühr mehr zahlen. Grund: keine eigenen Empfangsgeräte. Gib den Namen des Stiefvaters und dessen GEZ-Nr. mit an. Die fragen sonst nach.

    Kommentar von Houdina HoudinaHoudina

    danke für eure antworten, werde mich diese Woche um die Assgeier von der GEZ "kümmern"

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn Du keine Empfangsgeräte bereithältst, dann brauchst Du (noch) nicht zu zahlen.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Ja, das ist ein Grund für die Befreiung - schließlich hast du ja dann keinen eigenen Haushalt mehr. Und genau das kannst du da auch auf dem Antrag angeben.

    Kommentar von gangsterjaeger gangsterjaegergangsterjaeger

    nur eine Feinheit:

    Befreiung gibt's nur, wer angemeldet ist und die Voraussetzungen für anschließende Befreiung von der Gebührenpflicht erfüllt. Also beispielsweise: Radio und Fernseher sind vorhanden, der Teilnehmer ist angemeldet und bezieht BaFöG oder Hartz IV.

    Hier ist aber die Situation, daß gar keine Anmeldepflicht besteht, weil keine anmeldepflichtigen Rundfunkgeräte "zum Empfang bereitgehalten" werden. Daher gibt's auch keine Befreiung - wovon denn auch .... ?

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