hallo,
im rahmen meiner hausarbeit muss ich über jugendliche schreiben, die nach dem hauptschulabschluss keinen ausbildungsplatz finden. bei dem punkt über finanzielle ansprüche komme ich leider nicht weiter.
im internet steht einerseits, dass sie sofort anspruch auf ALGII hätten und andererseits steht darin dass sie bis sie volljährig sind von ihren eltern unterstützt werden müssen? die artikel im internet widersprechen sich immer wieder:-(
was stimmt nun- oder stimmt beides?:-) das zuerst die eltern und dann ALGII zuständig sind?
wäre super wenn mir da jemand helfen könnte und mir evtl auch die gesetzbuch und § sagen könnte indem es festgelegt ist, denn ich komm da momentan nicht weiter...:-)
ah okay, also müssen doch die eltern erst einmal zahlen bis das eigene kind 25 ist...super, dann kann ich danach schon mal im internet weitersuchen.
vielen dank:-)
Ja ,sie sind zum Unterhalt verpflichtet.....was aber nicht heisst, dass sie den auch leisten koennen. Bei einkommenschwachen Personen, kannst Du nicht davon ausgehen, dass sie " muessen"....denn sie koennen ja oft nicht....Dann springt der Staat ein....
vielen Dank:-)