Unser Sohn wird im Dezember volljährig und besucht ein Gymnasium, daß ca 30 km von unserem Wohnort entfernt ist. Aufgrund der ungünstigen Busverbindungen kommt er meistens schlecht nach Hause, wenn der Unterricht beendet ist. Momentan kann er noch bei einer Bekannten übernachten, die aber in vier Wochen wegzieht. Da er ja noch Schüler ist und keine eigenen Einnahmen hat, wird er sich auch mit 18 Jahren kein Auto leisten können. Hätte er einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn er sich ein Zimmer oder eine Wohnung mieten würde ?
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MarianneWMarianneW
Kauf ihm halt nen Roller oder moped - kostet nicht soviel und dürfte helfen. Generationen von Schülern sind so auf dem Landd zur Schule gekommen wenn der Schulbus ungünstig war.
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dlrgkatja18dlrgkatja18
Ich habe auch 30km vom Gymnasium entfernt gewohnt, einen Anspruch auf Hilfe hatte ich deswegen leider nicht. Die einzige Hilfe die ich bekommen hätte wäre eine Rückerstattung der Fahrkarten wenn der Betrag im Jahr eine bestimmte Summe übersteigt. Allerdings hätte ich mit den Öffentlichen 2 Std gebraucht. Versuche es beim Schulamt und beim Bafögamt, vielleicht wissen die weiter. Es kommt vielleicht auch immer auf das Bundesland an. Sonst: Versuchen eine Fahrgemeinschaft zu finden, auch wenn es nur zur nächsten Bahnstation ist.
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Thea11Thea11 Das mit der Rückerstattung der Fahrkarten wissen wir und wir bekommen alles,was 40 Euro übersteigt, zurück. Das ist nicht das Problem. Es lohnt sich eigentlich garnicht, eine Monatskarte zu kaufen, weil er sie nur zur Hälfte nutzen kann. Er kommt an drei Tagen die Woche nur bis zum nächsten Ort und dann muß ich trotzdem noch 15 km hin und zurück mit dem Auto fahren, um ihn abzuholen. Das mit der Fahrgemeinschaft funktioniert auch nicht, weil er immer unterschiedlich Schulbeginn und Ende hat. Trotzdem Danke für den Rat.
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dlrgkatja18dlrgkatja18 Vielleicht muss man ja nicht eine Fahrgemeinschaft mit anderen Schülern machen, sondern mit Azubis oder einfach Leuten, die jeden Tag zur gleichen Uhrzeit an einer Bahnstation vorbeifahren. Und was den Nachhauseweg betrifft muss er vielleicht mal eine Std Hausaufgaben in der Schule nach Schulschluss machen oder Haushaltsbesorgungen erledigen, bis er wieder mitgenommen werden kann. Es ist schon eine Scheißsituation, wenn er aber schon 18 ist, ist dies eine absehbare Zeit bis zum Abitur in der man improvisiert.
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Aber das muß er, soviel ich weiß, irgendwann zurückzahlen. Wir wollten ihn eigentlich nicht schon vor seinem Arbeitsleben mit Schulden belasten.
Die Rede war vom Schüler-Bafög, was man nicht zurückzahlen muss. Das normale Bafög, was du meinst, gibt es nur bei einem Studium.