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Anspruch auf finanzielle Hilfe vom Arbeitsamt während Ausbildungszeit ?

gefragt von kathrin9181 am 22.10.2009 um 12:18 Uhr

Hallo zusammen ! Ich habe vor Kurzem meine Selbstständigkeit beendet, welche ich jetzt 5 Jahre ausgeübt habe. Nächste Woche beginne ich eine 6-wöchige Ausbildung als Flugbegleiterin und werde mein erstes Gehalt erst Ende Dezember erhalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich während meiner Ausbildungszeit Anspruch auf Hartz IV habe. Und wenn ja, ob es noch möglich ist, dies jetzt noch zu beantragen. Zu Beginn meiner Selbstständigkeit habe ich vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld bekommen und zuvor für 3 Monate Arbeitslosengeld. Wiederum davor war ich 5 Monate fest angestellt und wiederum davor 2 Jahre bei einer anderen Firma angestellt, wobei diese insolvent ging. In der Übergangszeit zwischen diesen beiden Anstellungen war ich bei einer Beschäftigungsgesellschaft der insolventen Firma angestellt und erhielt einige Monate Insolvenzgeld.

Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar !!!

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anonym
beantwortet von stenose1 am 24. Oktober 2009 17:29
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Stelle den Antrag, wo von willst du den Miete, Strom usw. bezahlen???? Der Antrag gilt erst ab dem Tag wo du diese stellst. Du kannst doch nicht von Luft und Liebe leben. Beim Amt gibt man die auch gerne weitere Auskünft.



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