Also, folgendes: ich bin 19, bin arbeitslos (denke mal nicht hartz4), beantrage das Arbeitslosengeld am Montag. Heute habe ich einen Mietvertrag für eine WG unterschrieben. 15m, 220€ kalt. Habe ich Anrecht auf eine Übernahme der ersteinrichtung? Muss ich erst Arbeitslosengeld beantragen, oder erst den Antrag für die Möbel? Kann die Kaution von 320€ auch übernommen werden? Wie sieht's mit den Mietkosten aus? Ich bin übrigens Schülerin und werde ca 300€ Arbeitslosengeld bekommen. Ich habe bereits eine Ausbildung abgeschlossen und möchte jetzt auf der Schule mein Abi machen. Dafür bin ich von Bayern nach Köln gezogen und daher keine Möbel. Was steht mir zu?
Anspruch auf ersteinrichtung?
Antworten (11)
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3Antwort von
XxCassixXXxCassixX
am besten ist es wenn du dich beim arbeitsamt erkundigst bevor du hier falsche spekulationen bekommst :)
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2Antwort von
helrichhelrich
Arbeitslosengeld 1, ohne als Schülerin jemals was in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt zu haben? Da hast Du aber schlechte Karten. Du dürftes ein Fall für ALGII sein.
Dein erster Fehler: einen Mietvertrag ohne Erlaubnis vom Amt unterschrieben zu haben. Die Arge will bei solchen Entscheidungen gefragt werden. Außerdem mußt Du verdammt gute Gründe haben, wenn Du mit 19 nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und damit eigenen Wohnraum vor dem 25. Geburtstag beanspruchst.
Irgendwie stellst Du Dir das wohl ein bischen sehr einfach vor, hab ich den Eindruck.
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jbinfojbinfo
Sorry, Du machst deinem Nick alle Ehre. Das klärt man aber alles vorher ab.
Ich denke aber mal, das sieht schlecht aus für dich.
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2Antwort von
CBen33 Die Reihenfolge stimmt bei dir nicht so, oder? als allererstes kommt der Antrag, danach die Genehmigung und erst dann kannst du Anträge auf Ersteinrichtung oder Kaution einreichen.
Wenn du die Wohnung allerdings schon vor der Antragstellung gemietet hast, hast du wohl wenig Aussicht auf Übernahme der der Kaution und auch der Erstausstattung.
Ich würde mich trotz alledem mal von meinem Sachbearbeiter beraten lasen.
Kommentar von
jbinfojbinfo Mrs.Chaos halt.
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MrsChaos edit: ich habe die ersteinrichtung bezahlt bekommen! :-)
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VirtualSelfVirtualSelf
ALG1 erhältst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst; wenn das wegen der Schule nur Teilzeit möglich sein sollte, dein Job aber, in dem du die Ansprüche erworben hast, Vollzeit war, wird das ALG1 im Verhältnis gekürzt.
ALG2 könnte es zwar grundsätzlich werden, wenn du wegen BAföG nicht vom Bezug dem Grunde nach ausgeschlossen bist.
Da du jedoch unter 25 bist, kann dich die ARGE an deine Eltern zurückverweisen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund für den Umzug vor.
Den sehe ich so auf Anhieb nicht. Solange ein solcher Grund nicht vorliegt, wird die ARGE die Kosten nicht übernehmen; weder für die Erstausstattung, noch für die Miete.Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf PS: was passieren wird, wenn du deinen ALG1-Anspruch wegen der Schule nur zum Teil realisierst, ist zudem, dass die ARGE deinen möglichen ganzen Anspruch anrechnen (unter Abzug des 30EUR-Freibetrags) wird, da du diese Leistung aus SGBII-Sicht nicht einfach freiwillig reduzieren darfst.
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DerHansDerHans
Als Schülerin stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Es sei denn du machst Abendschule. Du kannst also nur Hartz IV beantragen. Eine Erstausstattung KANN gewährt werden. Wahrscheinlich als Sachleistunf in Form von Gutscheinen für den Second-hand Laden. Für die Kaution kann die Arge dem Vermieter eine Ausfallzusage machen. Aber grundsätzlich muss alles beantragt werden BEVOR man irgendwelche Verträge unterschreibt.
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MrsChaos Leute, ich habe doch gesagt dass ich bereits gearbeitet habe!!
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MrsChaos Leider habe ich aber erst heute erfahren dass man darauf evtl. anspruch hat und ich hab gehört dass man ersteinrichtung auch bekommt wenn man den Umzug nicht beantragt hat. In Bayern hätte ich nicht mein allg. Abitur machen können, hier aber schon. Auserdem habe ich ja 3 Jahre gearbeitet, ich war erst arbeitslos 1. Bin ich das jetzt nichtmehr? Wieso??
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MrsChaos Das ging ja schnell! :) ok, also bei der Arbeitsagentur, nicht bei der Arge??
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Dea2010Dea2010
Gar nichts. Du hättest erst das Amt um Erlaubnis fragen müssen, denn bis 25 hat man bei den eltern zu wohnen und dein Abi hättest du auch zuhause nachholen können. Außerdem BIST du Hartz4, denn du hast noch nicht gearbeitet, hast also keinen Anspruch auf ALG1. Und ALG2 IST Hartz4...
och, die Ämter rücken den Leuten schnell die Köpfe zurecht und treiben ihnen die Flausen aus...